Jetzt drohen die Konsequenzen! Denn in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Unfälle mit Leichtkrafträdern deutlich gestiegen.
Daher fordert die Deutsche Verkehrswacht (DVW), dass die vereinfachte Regelung zum Erwerb der Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen wieder abgeschafft wird. Grund: zu viele Unfälle, zu wenig Ausbildung.
Führerschein-Regelung soll zurückgenommen werden
Seit 2020 dürfen Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B nach einer kurzen Schulung auch Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter fahren. Hierfür ist keine Prüfung notwendig. Nur neun Unterrichtseinheiten, von denen je die Hälfte Theorie und Praxis sind, reichen aus. Dokumentiert wird das Ganze mit der Schlüsselzahl 196 im Führerschein.
Diese Fahrzeuge bringen bis zu 15 PS auf die Straße und schaffen rund 100 Stundenkilometer. Doch genau das wird zunehmend zum Risiko. Laut der Deutschen Verkehrswacht sind die Unfallzahlen mit Leichtkrafträdern seit Einführung der Regelung um 59 Prozent gestiegen.
„Nach Einführung der neuen Führerscheinregelung haben sich die Unfallzahlen mit Leichtkrafträdern um 59 Prozent erhöht – nachdem sich die Bilanz in den Jahren zuvor positiv entwickelt hatte. Dadurch wird unmissverständlich klar, dass dieses Projekt im Sinne der Verkehrssicherheit gescheitert ist. Die Klasse B196 in der jetzigen Form muss abgeschafft werden“, betont Präsidentin Kirsten Lühmann.
Fatalen Folgen festgestellt
Schon vor Einführung der Regelung hatte die DVW gewarnt: Ein kurzer Kurs ohne Prüfung reiche bei Weitem nicht aus, um das Fahren mit einem Motorrad sicher zu beherrschen. Denn das Risiko auf zwei Rädern sei zwanzigmal höher als im Auto und der Fahrer deutlich ungeschützter.
Die DVW stützt ihre Kritik auf Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Zwischen 2015 und 2019 gingen die Unfallzahlen mit Leichtkrafträdern um rund ein Drittel zurück. Nach Einführung der neuen Führerscheinregelung schnellten sie jedoch wieder nach oben – um ganze 59 Prozent zwischen 2019 und 2022. Besonders alarmierend: Auch die Zahl der tödlich oder schwer Verletzten stieg im gleichen Zeitraum stark an.
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Wichtig für diejenigen, die den PKW-Führerschein bereits vor dem 1. April 1980 gemacht haben: Hierfür ist keine Schulung für eine 125er nötig. Aber für alle anderen gilt: mindestens 25 Jahre alt, fünf Jahre im Besitz des Autoführerscheins – und ein überschaubarer Kurs. Aus Sicht der Verkehrswacht ist das jedoch ein gefährlicher Freifahrtschein.
