Bußgeld in vierstelliger Höhe droht – dabei meinen es Menschen mit dieser Geste nur gut

Jeder von uns kennt es: Da hat man zu Hause etwas rumliegen, das man nicht mehr braucht. Was also damit tun? Wegschmeißen? Das wäre unnötig. Vielleicht kann es ja jemand anders gebrauchen.

Während man es gut meint und diese Sachen an andere Menschen verschenken möchte, sehen die Städte und Gemeinden das anders. Es droht nämlich in vielen Fällen ein sattes Bußgeld.

Heftiges Bußgeld droht: Dabei meinen es die meisten nur gut

Denn der Grat zwischen einer netten Geste und illegaler Müllentsorgung ist schmal. Sobald sich niemand mehr um die abgestellten Gegenstände kümmert, greifen die Ordnungsämter durch. Diese sogenannten „Zu verschenken“-Boxen gelten als unzulässige Ablagerung von Abfall. Das kann ganz schön teuer werden. Es droht ein Bußgeld!

Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), dass es sich um eine illegale Ablagerung handelt, „wenn sich niemand um die abgestellten Sachen kümmert“. Wer also seine Kiste tagelang unbeachtet auf dem Bürgersteig stehen lässt, riskiert es, ein Bußgeld zu kassieren.

Wie hoch das ausfällt, hängt vom Inhalt der Box ab. So könnte man schlimmstenfalls laut bußgeldkatalog.org bei harmlosen Dingen wie Kleidung, Geschirr, Büchern oder Spielzeug zwischen 25 und 75 blechen.

Hohe Bußgelder bei gefährlichen Gegenständen

Doch sollten die Gegenstände gefährlich werden, steigt die Strafe. Glasflaschen oder andere Gegenstände mit scharfen Kanten gelten als Gefahrgut. Hier drohen Bußgelder bis zu 300 Euro. Besonders teuer wird es bei Elektroschrott: Wer alte Geräte einfach auf die Straße stellt, muss mit bis zu 5.000 Euro rechnen.

Richtig ärgerlich: Wenn das Ordnungsamt die Box selbst entsorgen muss, wird das Bußgeld auf die allgemeine Abfallgebühr des Hauses aufgeschlagen. Das heißt, auch Mieter, die gar nichts damit zu tun haben, zahlen am Ende mit.

Mehr Nachrichten für dich:

Die Strafen können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Sicher ist man nur, wenn man die „Zu verschenken“-Box auf privatem Grund abstelle. Also etwa im Vorgarten oder in der Garage.