Rentner muss 82.000 Euro Steuern zahlen – sein Fall sollte anderen eine Lehre sein

Insgesamt 244.934 Deutsche haben im Jahr 2024 Rente im Ausland bezogen – dabei waren Länder mit vorteilhaften Steuerkonditionen besonders beliebt. Allerdings sollten Rentner bei der Wahl ihres Auswanderungslandes vorsichtig sein. Ein Rentner, der nach Portugal ausgewandert ist, erhielt nämlich Post vom Finanzamt – er musste 82.000 Euro Steuern zahlen.

Im Alter ins Ausland? Das ist ein Traum, den sich etliche deutsche Senioren wahrmachen. Insbesondere Österreich, die Schweiz, Spanien und die USA gelten als beliebte Auswanderungsziele für deutsche Rentner – und die Senioren sind dort auch gerne gesehen. Es gibt sogar Länder, die durch vorteilhafte Steuerkonditionen besonders attraktiv erscheinen wollen.

Portugal verzichtet HIER auf Steuern für zehn Jahre

So ist es auch in Portugal. Rentner müssen in den ersten zehn Jahren im Land nur einen reduzierten Steuersatz auf ihre Einkünfte zahlen – dieser beträgt lediglich zehn Prozent. Wer jedoch zwischen 2009 und April 2020 nach Portugal ausgewandert ist, wird sogar für die ersten zehn Jahre komplett von den Steuern befreit, wie „T-Online“ berichtet.

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Aber Vorsicht! Nur weil die Rentner in Portugal steuerbefreit sind, gilt dies nicht automatisch auch in Deutschland. Dies zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Ein Rentner, der seit 2018 in Portugal lebt, erhielt plötzlich einen Brief vom deutschen Finanzamt – mit einer Steuerforderung von 82.521 Euro.

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Rentner legte gegen Forderung Widerspruch ein

Der betroffene Mann lebt seit 2018 in Portugal und muss entsprechend erst ab 2028 in Portugal Steuern zahlen. Seine Rente bezieht er aus einem berufsständischen Versorgungswerk sowie einer Lebensversicherung. Im Jahr 2019 erhielt er eine Zahlung von 193.941 Euro aus dem Versorgungswerk und weitere 254.506 Euro aus der Lebensversicherung. Das deutsche Finanzamt verlangte daraufhin von ihm 82.521 Euro Steuern, wogegen der Rentner jedoch Einspruch einlegte.

Der Rentner argumentierte, seine Einnahmen würden unter die Steuerbefreiung Portugals fallen. Diese seien laut seiner Argumentation nicht vollständig steuerfrei, sondern nur nach portugiesischem Recht mit einem Satz von null Prozent besteuert. Doch diese Argumentation wurde vom Bundesfinanzhof nicht akzeptiert – und sein Einspruch wurde abgelehnt.

In dem Urteil erklärte der Bundesfinanzhof: „Da Portugal auf die Besteuerung von Alterseinkünften zehn Jahre lang gänzlich verzichtet, fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück.“ Wer also im Ausland keine Steuern auf seine Rente zahlt, muss dies in der Regel stattdessen in Deutschland tun – denn hier greift die Steuerpflicht, wie „T-Online“ erläutert. Es ist daher zu empfehlen, in einem Land zu leben, das einen niedrigen Steuersatz hat, statt in einem, das vollständig auf Steuern verzichtet.