Der Zoll warnt: Das solltest du bei Black-Friday-Bestellungen aus dem Ausland beachten

Der Black Friday lockt jedes Jahr mit unschlagbaren Angeboten. Während sich Shopping-Begeisterte die Online-Warenkörbe vollschlagen, warnt der Zoll. Die Einkaufssaison rund um die Cyber Deals und die Vorweihnachtszeit ist ein Eldorado für Fehler, Unwissenheit und Betrug.

Wer sein Traum-Schnäppchen am Black Friday (28. November) im Ausland bestellt, riskiert schnell ungewollte Zusatzkosten oder sogar Ärger mit den Behörden. Denn bei allem Kaufrausch sollten Verbraucher unbedingt die Regeln rund um Bestellungen und Geschenke aus dem Ausland beachten. Je nach Warenwert, Herkunftsland und Art der Produkte gelten unterschiedliche Abgaben – und die können aus einem günstigen Deal plötzlich einen teuren Fehlkauf machen.

Was bei Nicht-EU-Sendungen gilt

Der Zoll weist darauf hin, dass bei Paketen aus Ländern außerhalb der EU grundsätzlich Abgaben fällig werden. Bei Waren bis zu einem Wert von 150 Euro müssen Kunden Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Liegt der Warenwert über 150 Euro, kommt je nach Artikel auch noch regulärer Zoll hinzu. Geschenke zwischen Privatpersonen können zwar bis 45 Euro abgabenfrei bleiben – doch nur, wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind.

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Pakete innerhalb der EU benötigen zwar keine Zollformalitäten. Doch wer etwa alkoholische Getränke, Kaffee oder andere verbrauchsteuerpflichtige Produkte bestellt, muss trotzdem zahlen – selbst bei Geschenken von privat an privat. Auch hier gilt also: erst informieren, dann bestellen.

Gefahr durch Fälschungen und mangelhafte Produkte

Besonders kritisch wird es bei vermeintlich günstigen Markenartikeln. Der Zoll warnt, dass gefälschte Produkte häufig beschlagnahmt werden – hier wird das Schnäppchen schnell zur Teuer-Falle und Markeninhaber können sogar zivilrechtliche Schritte einleiten.

Zur Orientierung bietet der Zoll mehrere digitale Hilfen an: Der Chatbot „TinA“ beantwortet Fragen rund um den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. Zusätzlich gibt es einen Abgabenrechner, mit dem Kunden vorab prüfen können, welche Einfuhrabgaben für ihre Bestellung voraussichtlich anfallen.

Käufer sollten also auf die richtige Kennzeichnung achten, die Herkunft prüfen und bei extrem günstigen Angeboten Vorsicht walten lassen. Besonders bei Tabakwaren und E-Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen droht Beschlagnahmung.

Auf der Zoll-Website finden Verbraucher außerdem klare Hinweise zu Internetbestellungen – einschließlich Beispielen, ab wann Abgaben entstehen und welche Regeln für bestimmte Waren gelten.