Rewe-Reisgericht heftig kritisiert – jetzt bezieht der Hersteller Stellung

Linsen vorn, Reis drin: Wer zu „Linsen mit Reis & Gemüse“ der Marke „reis-fit“ greift, erwartet eine Hülsenfrucht-Pfanne. Doch das kann zu Enttäuschung führen. Die Verbraucherzentrale hat das vorgegarte Gericht, das es unter anderem in Rewe-Filialen zu kaufen gibt, geprüft, nachdem sich ein Kunde aus Wörth beschwert hatte.

Auf der Packung prangt das Wort „Linsen“ riesig und fett gedruckt. Die Vorderseite zeigt eine Schüssel mit Reis, Linsen, Gemüsestückchen und Basilikum. Der Beschwerdeführer schrieb am 14.07.2026: „Linsen steht vorne dick an erster Stelle, dabei sind die Hauptzutaten Reis und dann Gemüse.“

📌 Linsen stehen hoch im Kurs Proteinreich: Linsen enthalten etwa 25 % Protein (bezogen auf das Trockengewicht). Damit sind sie eine wichtige pflanzliche Eiweißquelle. Schnell gar: Im Gegensatz zu vielen anderen Hülsenfrüchten musst Du Linsen meist nicht einweichen. Je nach Sorte brauchen sie nur 10–30 Minuten Kochzeit. Rote Linsen sind am schnellsten fertig. Reich an Eisen und Ballaststoffen: Sie liefern viel Eisen, Folat und Ballaststoffe. Das Eisen nimmt der Körper besser auf, wenn Du sie mit Vitamin C kombinierst, z. B. mit etwas Zitronensaft oder Paprika. Uralte Kulturpflanze: Linsen gehören zu den ältesten Kulturpflanzen der Menschheit. Sie werden seit etwa 10.000 Jahren angebaut, zuerst im Gebiet des „Fruchtbaren Halbmonds“ im Nahen Osten.

Die Wahrheit steht hinten

Klarheit bringt erst die Zutatenliste auf der Rückseite. Vorgegarter Langkorn-Parboiled-Reis macht 55 Prozent aus. Gemüse folgt mit 27 Prozent. Die Linsen landen bei mageren 12 Prozent. Reis steckt also viermal so reichlich drin wie Linsen.

Die Verbraucherschützer halten den Produktnamen deshalb für unpassend. Auch die Bezeichnung auf der Rückseite zeichnet kein sauberes Bild. Sie nennt zwar zuerst den Reis. Danach folgen die Linsen jedoch vor dem Gemüse, obwohl davon mehr im Beutel steckt.

Der Hersteller sieht das anders

Die Firma Euryza aus Hamburg weist die Kritik zurück. Die Kennzeichnung sei korrekt, alle wesentlichen Zutaten stünden vorn und hinten. Linsen prägten den Geschmack und seien damit entscheidend. Das große Foto zeige zudem das richtige Mengenverhältnis. Die Prozentangaben gäben Käufern ein zutreffendes Bild.

Die Verbraucherzentrale verweist auf einen Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung: Angaben zu Lebensmitteln dürfen nicht täuschen, etwa bei der Zusammensetzung. Ihr Rat an Euryza lautet deshalb, einen Namen zu wählen, der zur tatsächlichen Mischung passt.

Um Produkte und unterstellte Kundentäuschung geht es immer wieder – zuletzt hatte die Verbraucherzentrale Windbeutel von Edeka im Visier.