Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat einen heiklen Streit beigelegt: Die sogenannte Friedensstatue auf dem Unionplatz in Moabit darf nicht bleiben. Das Urteil ist endgültig.
Damit bestätigt das Gericht eine frühere Entscheidung, die bereits das Verwaltungsgericht Berlin getroffen hatte. Der Korea-Verband e.V. konnte demnach nicht glaubhaft machen, dass ein Anspruch auf den Standort besteht.
Oberverwaltungsgericht Berlin entscheidet: „Trostfrauen“ müssen weichen
Die Statue ist eine Nachbildung der berühmten Skulptur in Seoul. Sie erinnert an die sogenannten „Trostfrauen“, die während des Zweiten Weltkriegs Opfer von Zwangsprostitution durch das japanische Militär wurden. Die Originalskulptur steht in Südkoreas Hauptstadt, direkt vor der japanischen Botschaft.
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Im Jahr 2020 wurde die Statue erstmals in Berlin aufgestellt – direkt auf dem Unionplatz in Moabit. Ursprünglich handelte es sich dabei um eine genehmigte, temporäre Installation. Der Korea-Verband durfte die „Kunstaktion“ für ein Jahr durchführen. Später gab es zudem eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Neuer Standort für Statue möglich
Doch im Folgejahr begann der Streit. Das Bezirksamt Mitte forderte die Entfernung der Statue. Begründung: Das Kunstwerk sei ohne ein übliches Wettbewerbsverfahren dort platziert worden. Ein langwieriger Rechtsstreit begann. Zwar entschied das Verwaltungsgericht Berlin zunächst, dass die Statue noch bis 2025 geduldet werden müsse, doch nun setzte das Oberverwaltungsgericht einen endgültigen Schlussstrich.
Die gute Nachricht für den Korea-Verband: Ganz verschwinden muss die Friedensstatue nicht. Das Bezirksamt Mitte schlug eine alternative Lösung vor. Nur rund 100 Meter entfernt, in der Unionsstraße 8, könnte die Statue ein neues Zuhause finden. Dieses Angebot soll eine genossenschaftlich verwaltete Fläche umfassen, die öffentlich zugänglich ist. Die Stadt zeigte sich hilfsbereit und sagte Unterstützung bei der Umsetzung zu.
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