Die Zukunft des Leihrad-Anbieters Nextbike in Berlin steht auf der Kippe. Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die für das Unternehmen ernsthafte Folgen haben könnte.
Bereits im Juli ordnete die Verkehrsverwaltung an, dass Nextbike alle 6.500 Leihräder aus Berlin entfernen muss. Grund dafür war, dass Nextbike keine notwendige Sondernutzungserlaubnis beantragt hat. Gegen diese Anordnung wehrte sich Nextbike mit einem Eilantrag, der vor Gericht ohne Erfolg blieb, wie der RBB berichtet.
Gemeingebrauch oder Regelverstoß in Berlin
Das Gericht argumentierte, dass der Betrieb der Räder nicht als Gemeingebrauch angesehen werden könne. Nextbike hatte hingegen behauptet, die Nutzung der Räder sei ein öffentlicher Gemeingebrauch und erfordere daher keine Sondererlaubnis.
Das Gericht sah dies anders und betonte, dass der Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer durch die Mieträder eingeschränkt werde. In der Hauptstadt Berlin müsse für solch eine gewerbliche Nutzung des Straßenraums eine straßenrechtliche Sondernutzung beantragt werden.
Weiterbetrieb mit Unsicherheit in Berlin
Nextbike hat gegen das Urteil bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Solange die nächste gerichtliche Entscheidung aussteht, dürfen die Räder zunächst in Berlin verbleiben. Eine Option für Nextbike wäre die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis, um das Geschäft weiterzuführen.
Ursprünglich betrieb das Unternehmen seine Leihräder in Berlin mit Unterstützung öffentlicher Fördermittel im Auftrag des Senats. Nach dem Auslaufen des Vertrags im Juli und der Einstellung durch den Senat aufgrund von Haushaltskürzungen führt Nextbike den Betrieb auf eigene Verantwortung fort. Die kommenden Wochen könnten für die Existenz des unternehmerischen Betriebs in Berlin entscheidend werden.
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