Eindringliche Warnung vor Martinstag – Eltern und Kinder sollten aufpassen!

Am Martinstag (11. November) leuchten Kinderaugen und Straßen gleichermaßen: Mit bunten Laternen ziehen kleine und große Besucher durch die Straßen – oft angeführt von Sankt Martin auf seinem Pferd.

Damit die Umzüge ohne Zwischenfälle verlaufen, geben Experten wichtige Tipps für die Sicherheit rund um Fackeln, Laternen, Pferde und Gruppen.

Vorsicht mit Feuer und Flamme am Martinstag

Laternen verbreiten eine besondere Stimmung, bergen aber auch Gefahren. Kerzen sollten sicher befestigt und möglichst mittig platziert werden. Windige Witterung oder Kinder im Kleinkindalter machen LED-Lichter oder Leuchtstäbe zu einer sicheren Alternative. Helle Kleidung und Reflektoren schützen Kinder auf dunklen Straßen vor herannahenden Autos.

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Besondere Vorsicht gilt bei Fackeln: Kinder sollten sie nur unter Aufsicht tragen, denn der Umgang mit Feuer erfordert Konzentration. Der TÜV empfiehlt leichte Fackeln mit kurzer Brenndauer. Arbeitshandschuhe schützen die empfindliche Haut vor heißem Wachs und Pech. Selbstgebaute Fackeln sowie Modelle mit brennbaren Flüssigkeiten gelten als besonders riskant und sind tabu.

Gefahren rund um Pferd, Wachs und Wind

Fackeln bergen bei schlechtem Wetter oder stürmischen Bedingungen zusätzlich Gefahren. Heißes Wachs kann abtropfen, Verletzungen an Händen und Gesicht drohen. Zudem ist Rauch gesundheitsschädlich. Kinder sollten lange Haare binden und auf weite Ärmel oder Schnüre verzichten. Experten warnen vor sogenannten „sturmfesten“ Fackeln: Die Flamme könnte Kleidung oder Haut berühren.

Auch Pferde brauchen am Martinstag besonderen Schutz. Sie reagieren häufig nervös auf Feuer oder dicht gedrängte Gruppen. Kinder mit Laternen sollten ausreichend Abstand zu den Tieren halten. Für Schäden durch das Pferd haftet laut Versicherern üblicherweise dessen Halter. Eine sichere Umzugsführung liegt außerdem in der Verantwortung der Veranstalter.

Wer haftet am Martinstag bei Unfällen?

Kinder in Kita- oder Schulgruppen genießen bei Laternenumzügen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Begleitende Eltern sind jedoch nur dann versichert, wenn sie offiziell als Betreuer eingesetzt werden. Privat organisierte oder individuell besuchte Umzüge fallen hingegen nicht unter den gesetzlichen Schutz – hier greift die private Unfallversicherung.

Der Martinstag bleibt ein magisches Erlebnis für Groß und Klein. Wer mit den richtigen Tipps den Umzug plant, kann die Stimmung ohne Sorgen genießen. Sicherheit geht vor!

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.