Eine Rentenerhöhung ist für Millionen Menschen zunächst eine gute Nachricht. Mehr Geld im Ruhestand bedeutet mehr finanziellen Spielraum und kann es ermöglichen, zusätzliche Rücklagen aufzubauen. Wer seine Rente nicht vollständig benötigt, steht jedoch irgendwann vor der Frage: Was soll mit dem angesparten Vermögen geschehen, wenn es selbst nicht mehr gebraucht wird?
Damit rückt die Vermögensweitergabe an Kinder und Enkel in den Fokus. Viele Eltern und Großeltern möchten ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen und gleichzeitig Steuern vermeiden oder reduzieren. Neben den gesetzlichen Schenkungsfreibeträgen spielen deshalb auch Möglichkeiten eine Rolle, mit denen sich Vermögensübertragung und langfristige Kontrolle miteinander verbinden lassen.
📌 Die wichtigsten Vorteile der 99/1-Regelung Volle Kontrolle: Ohne die Unterschrift des Elternteils oder Großelternteils kommt niemand an das Geld.
Steuervorteile: In einer Fondspolice fallen während der Laufzeit keine jährliche Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale an. Auch der Wechsel von Fonds oder ETFs ist steuerfrei.
Freibeträge nutzen: Schenkungssteuerliche Freibeträge (bis zu 400.000 Euro für Kinder alle 10 Jahre) lassen sich so schrittweise ausschöpfen.
Die 99/1-Regelung soll beides verbinden
Eine solche Strategie wird unter anderem vom mr.finanzfakten auf TikTok vorgestellt. Im Mittelpunkt steht die sogenannte 99/1-Regelung in Verbindung mit einer ETF-Police. Dabei soll der Schenker den gewünschten Betrag in eine entsprechende Police einzahlen, wobei 99 Prozent dem Kind oder Enkelkind und 1 Prozent dem Schenker zugeordnet werden. Bestimmte Vertragsänderungen oder Verfügungen können nach dieser Darstellung an die Zustimmung des Schenkers geknüpft werden.
Auch steuerliche Vorteile werden als Argument für die Gestaltung genannt. Innerhalb eines Versicherungsmantels gelten andere Regeln als bei einem direkt gehaltenen ETF-Depot. Fondswechsel können grundsätzlich ohne unmittelbare Besteuerung der dabei realisierten Gewinne erfolgen. Auch bei der laufenden Besteuerung gibt es Unterschiede. Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Erträge einer solchen Police dauerhaft steuerfrei sind – die konkrete Behandlung hängt vom Vertrag und der persönlichen Situation ab.
Freibeträge nutzen und genau hinschauen
Bei der Vermögensübertragung können die gesetzlichen Freibeträge eine wichtige Rolle spielen. Eltern können grundsätzlich 400.000 Euro je Elternteil und Kind innerhalb von zehn Jahren steuerfrei schenken. Für Enkelkinder beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 200.000 Euro. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist können die Freibeträge grundsätzlich erneut genutzt werden.
Die Aussage, dass mit der 99/1-Regelung automatisch 99 Prozent des Vermögens im Todesfall erbschaftsteuerfrei bleiben, sollte allerdings nicht pauschal verstanden werden. Entscheidend sind die konkrete Vertragsgestaltung, die Eigentums- und Bezugsrechtsverhältnisse sowie die persönliche Situation. Die Gestaltung kann für Familien mit größerem Vermögen interessant sein, sollte aber vor einer Umsetzung steuerlich und rechtlich geprüft werden.
