Durch neues Gesetz dürfte Bundeswehr Drohnen abschießen – Dobrindt: „Wollen uns rüsten“

Deutschland geht neue Wege bei der Drohnenabwehr. Für die Abwehr von Drohnen durch die Bundeswehr in Deutschland ist nach Einschätzung von Innenminister Alexander Dobrindt keine Grundgesetzänderung nötig.

Der CSU-Minister nach dem Beschluss des Merz-Kabinetts über die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes: „Auf einfache gesetzliche Weise gibt es die Möglichkeit der Amtshilfe der Bundeswehr.“

Bundeswehr soll Drohnen bekämpfen

Mit dem Gesetz sollen die Polizeibehörden besser für die Drohnenabwehr ausgestattet werden. Im Ernstfall können sie Amtshilfe der Bundeswehr zum Abschuss der Drohnen erbitten.

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Der Innenminister erklärt: „Zum Teil gibt es das heute schon, wir rüsten aber deutlich auf, um uns mit den verstärkten Sichtungen auseinandersetzen zu können.“ Zwar sei nicht jede Sichtung einer Drohne automatisch eine Bedrohung, jedoch könne aus jeder Drohnensichtung eine Bedrohung erwachsen. Wir wollen uns bestmöglich rüsten“, so der Minister.

„Bekämpfen, abfangen, abschießen“

Dobrindt verwies auf die unterschiedlichen Arten und Größen von Drohnen. Vor allem die großen Geräte könnten oft von der Polizei nicht mehr bekämpft werden. Daher müsse die Bundeswehr hinzugezogen werden. Das Gesetz versetze die Bundeswehr in die Lage, die Drohnen „zu bekämpfen, abzufangen, auch abzuschießen“, sagte Dobrindt. Dafür sollen „Abstimmungen und Entscheidungswege deutlich verkürzt werden, sodass man eine schnelle Entscheidung möglich macht.“