Das kann teuer werden: Pannenservice kommt nicht – hier bleibst du auf den Kosten sitzen

Ein geplatzter Reifen reicht manchmal aus, um ordentlich Ärger zu bekommen. Genau das musste eine Autofahrerin erleben, die fest auf den Pannenservice ihres Automobilclubs vertraute. Weil ihr Wagen nicht mehr fahrtüchtig war, stellte sie ihn notgedrungen auf einem Gehweg ab und wartete auf Hilfe.

Doch der versprochene Pannenservice ließ sie im Stich. Wieder und wieder platzten die angekündigten Termine für den Abschleppdienst, Tag für Tag verging ohne Hilfe. Erst am vierten Tag riss der Frau endgültig die Geduld, und sie beauftragte auf eigene Faust ein Abschleppunternehmen.

📌Deutschlands größte Automobilclubs ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club): Der mit Abstand größte Anbieter in Deutschland mit eigener, gelber Flotte („Gelbe Engel“). ACE (Auto Club Europa): Der zweitgrößte Club in Deutschland, bietet oft sehr gute Familientarife und integrierten Fahrradschutz. ACV (Automobil-Club Verkehr): Bekannt für ein starkes Preis-Leistungs-Verhältnis, Tarife decken häufig standardmäßig die ganze Familie ab. AvD (Automobilclub von Deutschland): Einer der traditionsreichsten Clubs, bietet ebenfalls weltweiten bzw. europaweiten Schutz

Wenn der Pannenservice einfach nicht kommt

Zu spät: Das Ordnungsamt hatte den Wagen zu diesem Zeitpunkt bereits abtransportiert. Für die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten wollte die Frau anschließend ihren Automobilclub zur Kasse bitten. Schließlich hatte dessen Pannenservice sie über Tage hinweg im Stich gelassen.

Vor Gericht zog die Autofahrerin jedoch den Kürzeren. Das Amtsgericht München wies ihre Klage gegen den Automobilclub vollständig ab. Die Richter erkannten ein überwiegendes Mitverschulden auf ihrer eigenen Seite.

Eigenverantwortung bleibt bestehen!

Ihr Fehler laut Gericht: Sie vertraute zu lange auf den Pannenservice, statt selbst zu handeln. Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich unzulässig, jederzeit drohten also behördliche Maßnahmen. Spätestens nach den mehrfach gescheiterten Terminen hätte sie deutlich schneller selbst für ein Abschleppen sorgen müssen.

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Damit hatte die Frau ihre sogenannte Schadensminderungspflicht verletzt. Ein zuverlässiger Pannenservice hätte die ganze Situation zwar von Anfang an verhindert. Trotzdem verlangt das Gesetz von Betroffenen, drohende Schäden möglichst gering zu halten – notfalls eben auf eigene Faust.

Am Ende blieb die Autofahrerin auf ihren Mehrkosten sitzen. Vom Automobilclub gab es keinen Cent zurück (Az.: 191 C 1503/26). Wer die Details nachlesen möchte, findet sie in der aktuellen Pressemitteilung des Amtsgerichts München.