Endlich Geld zurückholen: So holst du dir vom Finanzamt, was DIR zusteht

Eine Steuererklärung kann sich besonders dann auszahlen, wenn im Laufe des Jahres viele berufliche oder private Kosten angefallen sind. Einige Ausgaben können nämlich steuerlich berücksichtigt werden und dadurch die Steuerlast senken. Wer die verschiedenen Möglichkeiten kennt, kann sich unter Umständen mehrere Hundert Euro zurückholen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, erklärt Simon von „Smartsteuer“ bei YouTube.

Ein wichtiger Bereich ist die Altersvorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke und die Basis-Rente gehören zur sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge. Für das Steuerjahr 2025 konnten dabei bis zu 29.344 Euro pro Person als Beiträge berücksichtigt werden.

📌 Steuererklärung Wer muss eine Steuererklärung machen? Nicht jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet. Eine Abgabe kann aber verpflichtend sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa bei mehreren Arbeitsverhältnissen oder zusätzlichen Einkünften. Wer sollte freiwillig eine abgeben? Auch wer nicht dazu verpflichtet ist, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Besonders bei hohen Werbungskosten, beruflichen Ausgaben oder bestimmten Sonderausgaben gibt es häufig Geld zurück. Frist beachten: Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss bestimmte Fristen einhalten. Bei einer freiwilligen Steuererklärung bleiben in der Regel vier Jahre Zeit. Belege aufbewahren: Belege müssen in den meisten Fällen nicht direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Trotzdem sollte man Rechnungen und Nachweise aufbewahren, falls das Finanzamt später danach fragt.

Steuervorteile bei der Altersvorsorge

Auch bei der geförderten Altersvorsorge gibt es steuerliche Vorteile. Dazu zählen beispielsweise Riester-Verträge und die betriebliche Altersvorsorge. Bei Riester können Beiträge bis zu 2.100 Euro im Jahr über die Steuererklärung geltend gemacht werden.

Eine weitere Möglichkeit bieten private Renten- und Lebensversicherungen. Sie gehören zur dritten Schicht der Altersvorsorge und werden steuerlich anders behandelt als die staatlich geförderten Modelle. Die eingezahlten Beiträge haben grundsätzlich keine unmittelbare Auswirkung auf die Steuererklärung.

Sparpotenzial bei Homeoffice und Handwerkern

Wer von zu Hause arbeitet, kann außerdem von der Homeoffice-Pauschale profitieren. Seit 2023 können sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Tage im Jahr angesetzt werden. Dadurch sind insgesamt bis zu 1.260 Euro möglich.

Auch Ausgaben rund um die eigene Wohnung können die Steuerlast reduzieren. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können beispielsweise Kosten für Arbeiten im Haushalt berücksichtigt werden, wobei 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuer abgezogen werden können. Für diese Leistungen gilt ein Höchstbetrag von 20.000 Euro, wodurch maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung möglich sind. Bei Handwerkerleistungen liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 1.200 Euro im Jahr.

Welche Kosten ebenfalls berücksichtigt werden können

Darüber hinaus können in bestimmten Fällen außergewöhnliche Belastungen eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise hohe Krankheits- und Pflegekosten, Ausgaben für Medikamente oder Zahnersatz, aber auch bestimmte Unterhalts- und Beerdigungskosten. Wichtig sind außerdem berufliche Ausgaben: Für Arbeitsmittel können 110 Euro als Werbungskosten im Rahmen der Nichtbeanstandungsgrenze berücksichtigt werden, während für Kontoführungsgebühren 16 Euro angesetzt werden können. Wer tatsächlich mehr ausgegeben hat, sollte seine realen Kosten prüfen und entsprechend angeben.

Eine Steuererklärung besteht also aus weit mehr als nur dem Eintragen des Einkommens. Von der Altersvorsorge über das Arbeiten im Homeoffice bis hin zu Handwerker- und Krankheitskosten gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die eigene Steuerlast zu reduzieren. Wer seine Belege und Ausgaben über das Jahr hinweg sammelt, hat es bei der nächsten Steuererklärung deutlich leichter.