Neue EU-Regel im Supermarkt: Für Kunden ist sie nicht zu übersehen

Wer Ende September aufmerksam durch Supermärkte läuft oder im Internet einkauft, dürfte eine Veränderung bemerken: eine neue Kennzeichnung. Die EU führt neue Vorgaben ein, die Verbraucher besser über ihre Rechte informieren sollen.

Ab Sonntag (27. September) gelten die Regeln verpflichtend. Dabei geht es vor allem darum: Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Wer in der EU eine Ware kauft und danach einen Mängel erkennt, hat gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. EU-weit besteht dabei ein Schutz von mindestens zwei Jahren. In einzelnen Ländern kann die Frist länger sein.

📌 Deutsche Lebensmittelhändler sind im Ausland feste Größen: Aldi: Aldi Nord und Aldi Süd sind international stark vertreten. So gibt es unter anderem Filialen in Frankreich, Spanien, Großbritannien und den USA. Lidl: Der deutsche Discounter ist in 32 Ländern vertreten. Kaufland: Kaufland hat Filialen in insgesamt acht europäischen Ländern. Penny: Penny ist in fünf weiteren Ländern vertreten.

Supermarkt & Online-Handel: Alles Wichtige über das neue EU-Label

Die EU macht dabei genaue Vorgaben. Das Aussehen des Hinweises ist festgelegt. Er darf nicht verändert werden. Im stationären Handel kann der Hinweis beispielsweise als Poster oder Aufsteller gut erkennbar präsentiert werden. Gedruckt muss er mindestens DIN A4 groß sein. Bei Online-Käufen über eine Benutzeroberfläche muss er in Farbe erscheinen.

Eine Ausnahme gibt es laut EU-Regeln für bestimmte Geschäfte des täglichen Lebens, die beim Vertragsschluss sofort erfüllt werden. Dazu können etwa Einkäufe von Lebensmitteln oder Medikamente im stationären Handel zählen.

Auch bei freiwilliger Garantie gibt es eine Neuerung

Außerdem gibt es laut „chip.de“ das sogenannte GARAN-Label. Es betrifft eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Sie geht über den gesetzlichen Schutz hinaus. Wird diese Garantie kostenlos für das gesamte Produkt und für mehr als zwei Jahre angeboten, muss das einheitliche GARAN-Label verwendet werden.

Schlussendlich soll für Verbraucher also klarer werden, was ihnen gesetzlich zusteht. Außerdem sollen sie darüber aufgeklärt werden, welche zusätzliche Garantie ein Hersteller freiwillig anbietet. Ab Sonntag (27. September) werden die Hinweise in den Supermärkten und Online-Shops sichtbar.