NSU-Terroristin Zschäpe drängt auf vorzeitige Haftentlassung – Gericht hört sie an

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe strebt eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis an. Dafür fand am Donnerstag am Münchner Oberlandesgericht eine mündliche Anhörung statt. Hinter verschlossenen Türen befragten die Richter die NSU-Täterin. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass es eine nicht-öffentliche Sitzung gegeben habe. Zuvor hatten bereits der „Münchner Merkur“ und die „tz“ über den Vorgang berichtet.

Mit diesem Termin bereitet die Justiz eine wichtige Entscheidung vor. Die Richter müssen festlegen, wie lange die Inhaftierte mindestens noch in ihrer Zelle bleiben muss. Im Jahr 2018 hatte das Oberlandesgericht München Zschäpe wegen ihrer Beteiligung an der NSU-Mordserie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Damals stellten die Richter zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

📌 Was bedeutet „besondere Schwere der Schuld“? Stellt ein Gericht bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe die besondere Schwere der Schuld fest, ist eine Entlassung nach 15 Jahren in der Regel ausgeschlossen. Dann legt das Gericht später fest, wie lange die verurteilte Person mindestens in Haft bleiben muss. Erst nach Ablauf dieser Frist kann geprüft werden, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Fall von Beate Zschäpe läuft die 15-Jahres-Frist im November aus, weil ihre Untersuchungshaft seit November 2011 angerechnet wird. Die Anhörung in München dient nun der Vorbereitung der Entscheidung über diese Mindestverbüßungsdauer.

Hürden für eine baldige Freilassung

Durch diese juristische Einstufung gilt eine Entlassung nach 15 Jahren als nahezu ausgeschlossen. Genau diese Frist endet allerdings im kommenden November. Bereits im November 2011 kam die Terroristin in Untersuchungshaft, weshalb das Gericht nun zeitnah über die sogenannte Mindestverbüßungsdauer urteilen muss.

Für den Gerichtstermin reiste die Verurteilte eigens nach Bayern. Normalerweise verbüßt Zschäpe ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen. Dort erreichte sie im vergangenen Jahr die Aufnahme in ein spezielles Aussteigerprogramm für Neonazis.

Die blutige Spur der Terrorzelle

Zusammen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bildete Zschäpe die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“. Ab dem Jahr 2000 ermordete das Trio unerkannt zehn Menschen in ganz Deutschland. Gleich fünf dieser Taten ereigneten sich in Bayern. Zu den Opfern zählten neun Gewerbetreibende mit türkischen und griechischen Wurzeln sowie eine deutsche Polizistin.

Zusätzlich verübten Mundlos und Böhnhardt zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen Verletzungen erlitten. Um einer drohenden Festnahme zu entgehen, nahmen sich die beiden Männer im Jahr 2011 das Leben. Erst durch diesen Suizid flog der NSU endgültig auf.

Als einzige Überlebende des Trios stand Zschäpe schließlich vor Gericht. Die Richter verurteilten sie als Mittäterin für die Verbrechen. Bis heute existiert jedoch kein Beweis dafür, dass sie sich jemals selbst an einem der Tatorte aufhielt.