AfD-Mann will von eigener Verurteilung nichts wissen: „Mir ist das neu“

Einige Mitglieder der Berliner AfD-Fraktion werben seit Jahren mit Forderungen nach mehr innerer Sicherheit sowie einer konsequenten Durchsetzung von Recht und Ordnung. Umso mehr Aufmerksamkeit bekommt nun ein Fall, der einen ihrer eigenen Politiker betrifft. Im Mittelpunkt steht Julian Adrat vom Bezirksverband Berlin-Mitte, der auf einer Wahlparty nach der Abgeordnetenhauswahl zu Vorstrafen und einer Verurteilung wegen Körperverletzung befragt wurde.

Auslöser war eine Frage des RBB, ob er glaubhaft für innere Sicherheit eintreten könne, wenn er selbst vorbestraft sei und wegen Körperverletzung verurteilt worden sei. Darauf reagierte Adrat zunächst mit den Worten: „Ich bin ja nicht vorbestraft wegen Körperverletzung.“ Als die Reporterin auf die Verurteilung und eine Vorstrafe hinwies, zeigte sich der AfD-Politiker überrascht.

📌 AfD bei Berlin-Wahl 2026 Wahlergebnis: Die AfD erhielt bei der Wahl am 20. September 2026 16,3 Prozent der Zweitstimmen. Damit wurde sie drittstärkste Kraft hinter Linken und CDU. Stimmenzuwachs: Bei der vorherigen Wahl 2023 hatte die AfD in Berlin 9,1 Prozent erzielt. Ihr Zweitstimmenanteil stieg damit um 7,2 Prozentpunkte. Fraktion im Abgeordnetenhaus: Durch ihr Wahlergebnis ist die AfD erneut im Berliner Abgeordnetenhaus vertreten. Im Vergleich zur vorherigen Wahl konnte die Partei ihre Position deutlich ausbauen. Spitzenkandidatin: Die AfD Berlin trat mit Kristin Brinker als Spitzenkandidatin an. Brinker steht seit 2021 an der Spitze der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus.

AfD-Politiker verweist auf Akteneinsicht

Auf die Vorwürfe angesprochen erklärte Adrat, er beschäftige sich selbst erst mit dem Sachverhalt. „Ich mache gerade selbst eine Akteneinsicht. Mir ist das ehrlich gesagt selbst ein bisschen neu“, sagte er. Zudem verwies er darauf, kein Jurist zu sein und deshalb nicht genau beurteilen zu können, wie die Angaben zu einer Vorstrafe einzuordnen seien.

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Was genau vorgefallen sei, dazu äußert er sich nicht. Stattdessen erklärte er, man müsse die Personen fragen, die die Vorwürfe erhoben hätten. Wegen des laufenden Wahlkampfs sei er bislang nicht dazu gekommen, sich näher mit der Angelegenheit zu befassen.

Staatsanwaltschaft bestätigt Verurteilung

Nach Angaben des RBB liegt der Fall jedoch bereits länger zurück. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dem Sender demnach, dass Adrat im Jahr 2022 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Hintergrund soll ein Vorfall gewesen sein, bei dem er einen Jugendlichen in einen Schwitzkasten genommen und geohrfeigt haben soll.

Bei dieser Verurteilung blieb es nach Angaben des RBB nicht. Dem Bericht zufolge ist Adrat zudem vorbestraft, weil innerhalb kurzer Zeit zwei Gerichtsurteile gegen ihn ergangen seien. Dabei geht es unter anderem um Beleidigung.

Die Befragung auf der Wahlparty dürfte damit nicht die letzten Fragen zu dem Fall ausgelöst haben. Offen bleibt vorerst, wie Adrat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nach seiner angekündigten Akteneinsicht bewertet.