Kurz zum Handy gegriffen, schon ist es passiert: Wer während der Fahrt zum Smartphone greift, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar den Führerschein. Das Verbot gilt nicht nur fürs Telefonieren, sondern für jede Bedienung, bei der das Gerät in die Hand genommen wird. Schon ein kurzer Blick aufs Display kann teuer werden. Wie hoch die Strafen tatsächlich ausfallen, hängt vom Einzelfall ab.
Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr, die von einem kurzen Blick aufs Handy ausgeht. Genau deshalb wurden die Sanktionen in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft. Heute zählt ein Handyverstoß am Steuer zu den teuersten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr überhaupt.
📌 Handy am Steuer Ein Festnetztelefon im Auto zu nutzen ist laut einem Urteil des OLG Köln ausdrücklich erlaubt, da es nicht unter das Handyverbot der StVO fällt. Ein Punkt wegen Handy am Steuer wird nach zweieinhalb Jahren automatisch aus dem Fahreignungsregister in Flensburg gelöscht. In einigen Bundesländern testet die Polizei bereits sogenannte Monocam-Systeme, die Handyverstöße per Kamera und Software automatisch erkennen sollen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte eine Autofahrerin, die während der Fahrt eine SMS schrieb und dabei einen tödlichen Unfall verursachte, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe auf Bewährung. Schon das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während der Fahrt gilt als Verstoß, obwohl gar kein Gespräch zustande kommt.
Bußgeld beginnt bereits bei 100 Euro
Wird ein Fahrer mit dem Handy in der Hand erwischt, wird es sofort teuer. Mindestens 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind fällig, sobald das Gerät während der Fahrt bedient wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob telefoniert, eine Nachricht getippt oder nur kurz auf die Uhrzeit geschaut wird. Schon das bloße Halten des Geräts reicht für eine Anzeige aus.
Früher lag die Geldbuße bei gerade einmal 60 Euro. Inzwischen hat der Gesetzgeber den Betrag deutlich erhöht, wie „Bußgeldkatalog.org“ berichtet. Zudem gilt der Handyverstoß am Steuer mittlerweile als sogenannter A-Verstoß, also als besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit.
Gefährdung und Unfall kosten deutlich mehr
Wer durch die Handynutzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, zahlt schon 150 Euro. Zusätzlich drohen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Kommt es sogar zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Auch dann bleiben zwei Punkte und ein Fahrverbot bestehen.
Diese Staffelung zeigt deutlich: Der Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen bloßer Nutzung und tatsächlicher Gefährdung. Wer nur kurz das Handy hält, kommt günstiger davon als jemand, der dadurch einen Unfall verursacht. Für Radfahrer gilt übrigens eine mildere Regel, hier liegt das Bußgeld bei 55 Euro ohne Punkte.
Punkte in Flensburg summieren sich schnell
Ein einzelner Punkt erscheint zunächst harmlos. Doch wer regelmäßig auffällt, sammelt schnell weitere Einträge im Fahreignungsregister an. Ab acht Punkten verliert man die Fahrerlaubnis komplett, dann muss der Führerschein neu beantragt werden. Bereits ab einem Punkt kann die Straßenverkehrsbehörde zudem Maßnahmen ergreifen.
Besonders unangenehm wird es für Wiederholungstäter. Wer mehrfach mit dem Handy am Steuer erwischt wird, riskiert ein Fahrverbot auch ohne Gefährdung oder Unfall. Nach § 25 Straßenverkehrsgesetz kann bei einer sogenannten beharrlichen Pflichtverletzung ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden, wie „VON RUEDEN Rechtsanwälte“ erläutern.
Ausnahmen gibt es nur unter klaren Bedingungen
Ganz verboten ist das Handy im Auto nicht. Steht das Fahrzeug und ist der Motor komplett ausgeschaltet, darf frei telefoniert und getippt werden. Eine Start-Stopp-Automatik reicht dafür allerdings nicht aus, der Motor muss tatsächlich abgestellt sein. Auch an einer roten Ampel gilt diese Regel, solange der Motor aus bleibt.
Während der Fahrt bleibt nur die Nutzung per Freisprechanlage oder Headset erlaubt. Das Handy darf dabei nicht angefasst werden, Sprachsteuerung und Lenkradtasten sind der sichere Weg. Auch als Navigationsgerät darf das Smartphone dienen, solange es in einer Halterung steckt und nicht in die Hand genommen wird.
Ablenkung bleibt eine unterschätzte Unfallgefahr
Wie riskant ein kurzer Blick aufs Display tatsächlich ist, zeigt eine einfache Rechnung. Bei Tempo 50 innerorts legt ein Auto während eines zweisekündigen Blicks aufs Handy bereits 27 Meter blind zurück. Auf der Autobahn bei 120 km/h sind es sogar 66 Meter ohne Blick auf die Straße, wie „eRecht24“ vorrechnet. Das Statistische Bundesamt zählte allein 2022 mehr als 7.300 Unfälle mit Personenschaden durch Ablenkung am Steuer.
Fahranfänger trifft ein Handyverstoß zusätzlich hart. In der Probezeit gilt das Telefonieren am Steuer als B-Verstoß. Wer dort ein zweites Mal auffällt, muss mit einer verlängerten Probezeit und einem verpflichtenden Aufbauseminar rechnen.
Einspruch kann sich im Zweifel lohnen
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist automatisch korrekt. Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn auf dem Beweisfoto unklar bleibt, wer tatsächlich am Steuer saß oder ob wirklich ein Handy in der Hand gehalten wurde.
Am Ende bleibt die einfachste Lösung die sicherste: Handy während der Fahrt einfach außer Reichweite lassen. Wer vor Fahrtbeginn die Freisprechanlage verbindet, spart sich Bußgeld, Punkte und im Ernstfall auch ein böses Erwachen bei der Versicherung.
