Die neue Grundsicherung gilt in Deutschland seit dem 1. Juli. Seitdem sind die Regeln für Empfänger deutlich schärfer. Für das Verpassen von Pflichtterminen beim Jobcenter gelten gestaffelte Sanktionen.
Das erste unentschuldigte Fernbleiben von einem Termin bleibt ohne direkte Leistungskürzung und führt lediglich zu einem Aktenvermerk. Wird ein weiterer Termin grundlos verpasst, kann das Jobcenter den Regelsatz für einen Monat um 30 Prozent kürzen. Werden drei aufeinanderfolgende Termine ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen, kann der Leistungsanspruch vollständig entfallen. Allerdings sind mittlerweile offenbar mehrere Schlupflöcher aufgetaucht, die die Bundesagentur für Arbeit gegenüber der „Bild“ bestätigt.
📌 Die neue Grundsicherung Die am 1. Juli 2026 eingeführte neue Grundsicherung hat das frühere Bürgergeld abgelöst. # Die Reform setzt auf das Prinzip „Fördern und Fordern“, strafft die Bedingungen für Leistungsempfänger spürbar und verschärft die Sanktionen bei fehlender Mitwirkung. Bei der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder von Maßnahmen ohne wichtigen Grund droht direkt beim ersten Vergehen eine Leistungskürzung um 30 Prozent. Bei hartnäckiger Verweigerung ist eine vollständige Streichung (mit symbolischer Restsumme für die Krankenversicherung) möglich
Grundsicherung: Drei Schlupflöcher aufgetaucht
Sie betreffen demnach allem voran den Ernstfall – also den Moment, wo die Stütze komplett entfallen würde. So soll es mittlerweile Empfänger geben, die gezielt nur jeden dritten Termin wahrnehmen. Damit wäre die Dreierkette unterbrochen und der komplette Leistungsentfall fällt flach. Das lasse sich unbegrenzt wiederholen, so die „Bild“. „Das Gesetz sieht keine Begrenzung für die Anzahl der Unterbrechungen der Zählwirkung vor“, heißt es von der Agentur gegenüber der Zeitung.
Aber selbst wer den dritten Termin verpasst, ist offenbar noch nicht ganz raus. Davor soll es beim Jobcenter noch eine Gelegenheit für eine persönliche Anhörung geben. Wer dort erscheint, kann eine Streichung mitunter abwenden.
Rückwirkende Leistungen möglich
Sogar nachträglich sollen die Schlupflöcher wirken – also wenn der Leistungswegfall bereits festgestellt wurde und im ersten Monat kein Geld aufs Konto kam. Sobald sich der Betroffene nämlich wieder beim Jobcenter meldet, könnte die Leistung „rückwirkend wieder erbracht“ werden, erklärt die Agentur weiter gegenüber der „Bild“.
Dass es die Schlupflöcher gibt, heißt natürlich aber nicht, dass sie auch systematisch ausgenutzt werden. Ob es so kommt, muss sich erst zeigen.
