Die AfD will die Schulpflicht abschaffen – diese Rechte hätte sie nach einem Wahlsieg

Gewinnt die AfD die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, drohen den Schulen im Land tiefgreifende Umbrüche. Neue Lehrpläne, ein Ende der Inklusion, sogar die komplette Abschaffung der Schulpflicht stehen im Raum. Pikant dabei: Vieles davon wäre schlicht rechtswidrig.

Dem „Spiegel“ liegt ein bislang unveröffentlichtes Rechtsgutachten vor. In Auftrag gegeben hat es der Bundesverband der freien Alternativschulen, kurz BFAS. Für die Streichung der Schulpflicht bräuchte die AfD im Landtag sogar eine satte Zweidrittelmehrheit.

AfD-Vorhaben trotzdem keine reine Entwarnung

Trotzdem rät Rechtsanwalt Paul Hothneier eindringlich zur Vorsicht. Gemeinsam mit einer Kollegin von der Berliner Kanzlei dka hat er die Studie verfasst. Sein Fazit fällt eindeutig aus: Ein Grund zur Entwarnung sei das keineswegs.

Selbst wenn Gerichte später einen Großteil der AfD-Bildungspolitik kassieren sollten, drohen vorher längst Fakten. Laut Gutachten könnte ein AfD-Bildungsministerium „durch konkretes Verwaltungshandeln etwa im Bereich der Aufsicht über Schulen in freier Trägerschaft, durch Anweisungen und Umbau des Personals“ oder per Verordnung „erhebliche Fakten schaffen“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Bericht.

AfD-Einfallstor im Beamtenrecht

Weitere Spielräume ergäben sich bei Unterrichtsinhalten und bei der Wahl von neuem Personal. Die im Beamtenrecht verlangte „charakterliche Eignung“ könnte laut Gutachten zum „Einfallstor“ für eine komplette Neuausrichtung der Schulpolitik werden. Behörden besitzen hier einen weiten Beurteilungsspielraum, den Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können.

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BFAS-Vorstand Justus Storch sieht deshalb andere Instanzen umso mehr in der Pflicht. Er betont: „Umso wichtiger würde dann die Rolle der Personalräte, Schüler*innenvertretungen und der Schulkonferenzen.“ Deren Bedeutung für die Demokratie könne kaum überschätzt werden, ergänzt er.