Ein mutmaßlicher Wahl-Skandal erschüttert ein Seniorenheim in Dessau und ruft auch AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund auf den Plan. Worum geht es? Eine demente Bewohnerin soll per Briefwahl abgestimmt haben. Ihr bevollmächtigter Neffe wusste davon aber offenbar nichts.
Klaus-Lothar B. betreut die Post seiner 95-jährigen Tante, die seit vier Jahren in der Einrichtung lebt. Bereits bei früheren Wahlen kamen ihm Zweifel. Damals verfolgten er und seine Frau die Sache jedoch nicht weiter. Dieses Mal aber schon – mit einer erschreckenden Erkenntnis …
📌 Fakten Rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte & Mindestalter 18: Zur Wahl des 9. Landtags sind in Sachsen-Anhalt rund 1,69 Millionen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern liegt das Wahlalter für die Landtagswahl hier weiterhin konsequent bei 18 Jahren (sowohl für das aktive als auch das passive Wahlrecht). Gesetzliche Mindestgröße des Landtags: Das Landesparlament im Magdeburger Landtag umfasst regulär mindestens 83 Sitze. Davon werden 41 Abgeordnete direkt über die Erststimme in den Wahlkreisen gewählt, die restlichen Sitze werden über die Landeslisten (Zweitstimme) der Parteien vergeben. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann das Parlament am Ende auch größer ausfallen. Extreme Relevanz der Fünf-Prozent-Hürde: Auf den Wahlzetteln stehen insgesamt 15 Parteien zur Auswahl. Allerdings zittern in den Umfragen mehrere etablierte Kräfte wie die Grünen, das BSW und die FDP um den Einzug bzw. Verbleib im Parlament. Sollten diese an der Sperrklausel scheitern, verschiebt sich die Sitzverteilung im Landtag massiv, was vor allem der AfD rechnerisch zugutekommen könnte. Historischer Tief- und Höchstwert bei der Wahlbeteiligung: Die Mobilisierung ist ein entscheidender Faktor für die Parteien. Die historisch niedrigste Wahlbeteiligung verzeichnete Sachsen-Anhalt im Jahr 2006 mit nur 44,4 Prozent. Der Höchstwert stammt aus dem Jahr 1998, als 71,5 Prozent der Berechtigten ihre Stimme abgaben.
Rätsel um Unterlagen für Wahlen
Vor der Landtagswahl fragte der 74-Jährige erneut beim Pflegepersonal nach. Am 27. August wollte er vom Geschäftsführer wissen, wo die Wahldokumente geblieben waren. Einen Tag später meldete sich eine Mitarbeiterin.
Sie habe die Wahlunterlagen der Bewohner „aus Zeitmangel“ eingesammelt und geschreddert, berichtet der Neffe gegenüber der „Ostdeutschen Zeitung“. Das machte ihn stutzig. Normalerweise erhält er sämtliche Briefe, Dokumente und sogar Werbung seiner Tante. Auch über ihren Bedarf informiert ihn das Heim.
Wahlen bereits vorab erledigt?
Am 31. August wandte sich Klaus-Lothar B. deshalb an das örtliche Wahlbüro. Dort hätten ihm „zwei junge Männer“ erklärt, dass jemand die Briefwahlunterlagen bereits am 10. August beantragt habe. Noch überraschender: Seine Tante hatte laut Wahlbüro schon gewählt.
Die Mitarbeiter zeigten ihm nach eigenen Angaben sogar den Antrag. Darauf befand sich die „krakelige“ Unterschrift der Seniorin. Welche Partei oder Person ihre Stimme erhielt, erfuhr der Neffe nicht. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz schließen solche Auskünfte aus.
„Für mich ist das ein Skandal“, erklärte Klaus-Lothar B. gegenüber der „Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Über seinen Anwalt erstattete er Strafanzeige gegen Unbekannt. Das Heim beantwortete weder die Anfragen der Zeitung noch jene von BILD. Die Stadt bestätigte dagegen, dass sie den Vorgang kennt.
Auch im Pflegeheim gelten Regeln zur Wahl
Auch politisch sorgt der Fall kurz vor den Wahlen für Wirbel. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sprach in einem Video von „Erster Fall von Wahlfälschung in Sachsen-Anhalt?“ und einem „riesengroßen Skandal“. Er fragte, für wie viele ähnliche Vorgänge dieser Fall stehen könnte. Anhänger sollen doch ihre Familien prüfen und mit denen darüber sprechen.
Für Wahlen gelten in Pflegeheimen klare Regeln. Wer wegen einer Behinderung Hilfe benötigt oder nicht lesen kann, darf eine Hilfsperson einsetzen. Diese muss bei der Briefwahl eine Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Die Unterstützung darf ausschließlich technische Handgriffe umfassen. Entscheiden muss immer der Wahlberechtigte selbst und seinen Willen auch äußern. Landeswahlleiterin Christa Dieckmann stellt klar: „Der Versuch einer unbefugten Wahl seitens der Hilfsperson ist strafbar.“ Genau diese Vorgaben sollen Manipulationen bei Wahlen in Altenheimen verhindern.
Am Sonntag (6. September) wird sich zeigen, ob sich die AfD zurecht mit breiter Brust präsentieren kann – wir haben uns da auch gefragt: Was wäre, wenn die Partei wirklich die absolute Mehrheit holt?
