Kaum eine Partei wird so sehr mit einem einzigen Thema verbunden wie die AfD mit der Migration. Wer über sie spricht, denkt an Abschiebungen, an Grenzschutz, an schärfere Töne gegenüber Geflüchteten. Weniger im Blick haben viele, was die Partei sozialpolitisch für alle plant, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, unabhängig vom Pass. Ein Blick ins Programm zeigt Pläne, die auch deutsche Leistungsempfänger empfindlich treffen würden.
Denn die würde keineswegs nur Menschen ohne deutschen Pass treffen. Im Bundestagswahlprogramm beschreibt die AfD ziemlich konkret, wie sie die staatliche Grundsicherung verändern will. Wer arbeiten kann und länger auf Unterstützung angewiesen ist, müsste mit neuen Pflichten rechnen. Für ausländische Staatsangehörige wären die Hürden noch einmal deutlich höher.
📌 Das plant die AfD bei der Grundsicherung Im Bundestagswahlprogramm 2025 nennt die AfD ihr Modell „Aktivierende Grundsicherung“. Erwerbsfähige Leistungsbezieher sollen nach sechs Monaten zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden. Tatsächlich Nicht-Erwerbsfähige sollen bei gleicher finanzieller Unterstützung vom Jobcenter zum Sozialamt wechseln. Für ausländische Staatsangehörige sieht die Partei deutlich strengere Voraussetzungen vor: grundsätzlich zehn Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne aufstockende Leistungen, anschließend höchstens ein Jahr Grundsicherung.
Nach sechs Monaten soll Arbeit Pflicht werden
Das Bürgergeld, seit dem 1. Juli 2026 offiziell „Grundsicherungsgeld“ genannt, will die AfD grundlegend umbauen. Im Bundestagswahlprogramm nennt sie ihr Modell „Aktivierende Grundsicherung“. Dahinter steht ein einfacher Grundsatz: Wer arbeiten kann, soll möglichst schnell wieder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Die Partei begründet ihre Reform damit, dass bisherige Maßnahmen zu selten in reguläre Beschäftigung führten und finanzielle Anreize zur Arbeitsaufnahme fehlten.
Konkret soll nach sechs Monaten Schluss mit einem reinen Leistungsbezug sein. Wer dann noch Grundsicherung erhält und erwerbsfähig ist, soll zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden. Damit würden grundsätzlich auch deutsche Staatsbürger unter diese Regel fallen, wenn sie länger arbeitslos und weiterhin erwerbsfähig sind.
Wer tatsächlich nicht arbeiten kann, soll dagegen nicht zu solchen Tätigkeiten verpflichtet werden. Für diese Gruppe sieht die AfD einen Wechsel vom Jobcenter zum Sozialamt vor – ausdrücklich bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung.
Das AfD-Konzept unterscheidet also nicht nur nach Herkunft. Es würde auch das Verhältnis zwischen Staat und deutschen Leistungsempfängern verändern.
Für Ausländer zieht die AfD eine deutlich härtere Grenze
Bei Menschen ohne deutschen Pass geht das Programm erheblich weiter. Ausländische Staatsangehörige sollen grundsätzlich erst dann Grundsicherung beziehen können, wenn sie zuvor mindestens zehn Jahre sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet haben – ohne aufstockende Sozialleistungen. Selbst danach soll der Bezug auf ein Jahr begrenzt werden. Ukrainische Kriegsflüchtlinge will die Partei aus der Grundsicherung herausnehmen und beim Leistungsbezug Asylbewerbern gleichstellen.
Die AfD macht damit die Staatsangehörigkeit beziehungsweise bei Ausländern eine lange vorherige Erwerbsbiografie zu einem zentralen Kriterium für den Zugang zum sozialen Sicherungssystem.
Alice Weidel bekräftigte diese Linie auch nach der Bundestagswahl. Im Januar 2026 erklärte sie, Ausländer sollten grundsätzlich nur anspruchsberechtigt sein, wenn sie zehn Jahre durchgehend sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet hätten. Die AfD begründet diese Forderung damit, den Sozialstaat stärker auf diejenigen auszurichten, die zuvor in das System eingezahlt haben.
Wer bezieht eigentlich Grundsicherung?
Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf diejenigen, über die gesprochen wird. Denn hinter dem Begriff „Leistungsempfänger“ steckt keine einheitliche Gruppe. Zu den Beziehern gehören Arbeitslose, aber auch Menschen, deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Hinzu kommen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Personen, die auf andere Leistungen warten. Der Sozialverband VdK verwies bereits 2024 darauf, dass damals rund 810.000 Menschen trotz Arbeit Bürgergeld bezogen, weil ihr Verdienst nicht ausreichte.
Die politische Debatte konzentriert sich dagegen häufig auf eine wesentlich kleinere Gruppe: Menschen, denen vorgeworfen wird, zumutbare Arbeit bewusst abzulehnen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sprach 2024 von etwa 15.000 sogenannten „Totalverweigerern“ bei damals rund 5,6 Millionen Bürgergeldbeziehern. Sie kritisierte die Debatte deshalb als unverhältnismäßig. Die Zahl ist allerdings mit Vorsicht zu behandeln: „Totalverweigerer“ ist keine sauber abgegrenzte amtliche Personengruppe, und die VdK-Angabe stammt aus dem Jahr 2024.
Für die Bewertung der AfD-Pläne ist das trotzdem interessant. Die Partei will ihre Sechs-Monats-Regel nämlich nicht auf Menschen beschränken, die nachweislich Arbeit verweigern. Laut Wahlprogramm sollen erwerbsfähige Leistungsbezieher grundsätzlich nach sechs Monaten zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden.
Was die AfD-Pläne für den Geldbeutel bedeuten könnten
Beim Blick über die Grundsicherung hinaus zeigt sich noch ein zweiter Effekt der AfD-Wirtschafts- und Sozialpolitik. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 gemeinsam mit der „Süddeutschen Zeitung“ berechnet, wie sich ausgewählte, finanziell modellierbare Vorschläge der Parteien auf verschiedene Musterhaushalte auswirken würden.
Bei einem Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und 40.000 Euro Bruttojahreseinkommen kam die AfD dabei auf ein Minus von 440 Euro im Jahr. Mit steigendem Einkommen fallen die berechneten Entlastungen dagegen größer aus.
Das bedeutet nicht, dass sich das gesamte AfD-Programm auf einen einzelnen Eurobetrag herunterbrechen lässt. Das ZEW weist selbst darauf hin, dass nur quantifizierbare Reformvorschläge berücksichtigt werden konnten und für manche Vorhaben Annahmen nötig waren.
Die Berechnung zeigt aber, warum die Frage nach der AfD-Sozialpolitik nicht bei Migration endet. Wer wenig verdient oder auf Grundsicherung angewiesen ist, wäre von anderen Teilen des Programms betroffen als ein Haushalt mit hohem Einkommen.
