Im Markenstreit zwischen dem Schokoladenriesen Ritter Sport und der Firma Wacker fällt das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag eine Entscheidung. Der Süßwarenhersteller wehrt sich vehement gegen den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“. Mitte Oktober ließen die Richter bereits durchblicken, dass sie der Klage wohl stattgeben werden.
Im November 2024 brachte das Familienunternehmen seinen Snack auf den Markt. Optisch weckt die Hülle unweigerlich Erinnerungen an die berühmte Schokoladentafel. Im Januar 2025 flatterte die Abmahnung in Mannheim ein, wenig später folgte der Gang vor das Gericht.
📌 Das ist Ritter Sport Gründung: Alfred Eugen Ritter und seine Frau Clara gründeten das Unternehmen 1912 in Bad Cannstatt (Stuttgart). Seit 1930 sitzt es in Waldenbuch bei Stuttgart. Quadratische Form: Die quadratische Tafel gibt es seit 1932. Clara Ritter hatte die Idee, eine Schokolade zu machen, die in jede Sakkotasche passt, ohne zu zerbrechen. Das führte zum Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Name: „Ritter Sport“ verbindet den Familiennamen Ritter mit dem Wort „Sport“. Die Tafel sollte sich gut für unterwegs und beim Sport eignen. Sortenvielfalt: Das Sortiment umfasst viele Sorten, zum Beispiel Alpenmilch, Knusperflakes, Marzipan, Voll-Nuss und Joghurt. Dazu kommen regelmäßig neue Sondereditionen. Die Sorte „Bunte Vielfalt“ besteht aus kleinen Mini-Tafeln. Familienunternehmen und Kakaoanbau: Ritter Sport ist bis heute in Familienbesitz. Das Unternehmen bezieht Kakao zum Teil aus Nicaragua und unterstützt dort Anbauprojekte. Seit 2018 verwendet es nach eigenen Angaben ausschließlich nachhaltig zertifizierten Kakao.
Harte Forderungen und klare Fronten
Neben Schadenersatz fordert der Kläger den Stopp der aktuellen Verpackung und den Rückruf ausgelieferter Waren. Seit 1996 besitzt Ritter Sport den Schutz für eine quadratische Blanko-Verpackung. Die Schwaben argumentieren, dass Schokolade und Müsliriegel sehr ähnliche Produkte darstellen.
Völlig anders bewertet die beklagte Seite den Sachverhalt. Matteo Wacker verteidigt sein Produkt: „Zum einen sind unsere „Monnemer Quadrate Bio“ überhaupt keine Schokolade.“ „Zum anderen ist es auch ein ganz anderes Bedürfnis, was der Verbraucher sich damit erfüllt – nämlich das eine ist einfach eine Süßigkeit, eine Schokolade, und das andere ist ein vollwertiger Snack“, erklärt der Geschäftsführer.
Richter sehen deutliche Verwechslungsgefahr
Für den Vorsitzenden Richter Christoph Stefani weisen die Hüllen eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit auf. Er sieht eine klare Verwechslungsgefahr, da beide Snacks oft an denselben Orten im Handel ausliegen. Da der Schokoladenproduzent der Nutzung nie zugestimmt hat, urteilte Stefani: „Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben“.
Für etablierte quadratische Snacks dürfte ein Sieg von Ritter Sport keine direkten Konsequenzen haben. „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wirkt nur zwischen Ritter Sport und Wacker“, betont Markenrechtsexperte Philip Kohl.
Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt derweil das Familienunternehmen. „Wird der Schutz einer Verpackungsform weit in andere Warengruppen ausgedehnt, wissen Hersteller nicht mehr sicher, welche Form sie verwenden dürfen“, warnt die Organisation. Am 5. November will der Senat sein Urteil sprechen. Danach bleibt womöglich noch der Gang vor den Bundesgerichtshof. (dpa)
