Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen. Erstmals fördert der Staat damit eine private Altersvorsorge schon im Kindesalter. Die Frühstartrente soll Familien einen frühen Einstieg in den Vermögensaufbau ermöglichen.
Das Finanzministerium nennt dazu eine Modellrechnung mit hohen Summen. Wer profitiert und wie das Geld angelegt wird, regelt das Gesetz im Detail. Es enthält auch einige Änderungen, die der Finanzausschuss kurzfristig beschlossen hat.
📌 Kritik an der Umsetzung der Frühstartrente: Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) kritisiert laut „extraetf“ die Beschränkung auf Standarddepots und fordert mehr Anlagemöglichkeiten. Das geplante Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten könnte dazu führen, dass Anbieter weniger Beratung anbieten. Der DIA fordert, auch private Anbieter bei der Auswahl des Auffangdepots zu berücksichtigen.
Zehn Euro im Monat vom Staat
Der Bundestag beschloss die Frühstartrente am Freitag (16. Oktober). Anspruchsberechtigte Kinder erhalten vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Über zwölf Jahre summiert sich die Förderung auf 1.440 Euro.
Voraussetzungen sind unter anderem ein Wohnsitz in Deutschland und eine Steuer-Identifikationsnummer. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Ab Jahrgang 2020
Die Frühstartrente gilt ab dem Geburtsjahrgang 2020. Diese Kinder werden 2026 sechs Jahre alt. Ab 2027 kommt jedes Jahr der nächste Jahrgang hinzu. Für Kinder, die vor 2020 geboren wurden, ist keine Förderung vorgesehen.
Zwei Wege für die Anlage
Eigenes Depot: Eltern können für ihr Kind ein zertifiziertes Standarddepot bei einem privaten Anbieter abschließen. Das Depot läuft auf den Namen des Kindes. Der Staat überweist die zehn Euro direkt dorthin. Bis zur Volljährigkeit dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Der Finanzausschuss hat diese Regel ausgeweitet. Für den Teil des Depots, der auf staatlicher Förderung und deren Erträgen beruht, gilt das Kostenverbot nun bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Eltern oder Großeltern können zusätzlich bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen.
Sondervermögen: Schließen Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund die zehn Euro in einem Sondervermögen namens „Frühstartrente“ an. Die Deutsche Bundesbank verwaltet es. Nach einer Änderung des Finanzausschusses dürfen die Mittel nur in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds fließen. Die Anlage soll langfristig ein möglichst hohes Altersvorsorgevermögen aufbauen.
Der Bund garantiert keine Rendite. Er gleicht auch keine Verluste aus.
So viel Geld könnte zusammenkommen
Das Finanzministerium hat eine Modellrechnung vorgelegt. Sie geht von einer Rendite von sieben Prozent pro Jahr aus. Danach würden aus den staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Geburtstag etwa 2.200 Euro. Bis zum 65. Lebensjahr wären es etwa 53.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Geld nach der Volljährigkeit angelegt bleibt und niemand zusätzlich einzahlt.
Das Ministerium rechnet insgesamt mit mehr als 50.000 Euro bis zum Rentenbeginn. Die Werte sind reine Modellannahmen. Sie sind nominal und berücksichtigen weder Inflation noch spätere Besteuerung.
Späterer Wechsel möglich
Das Startkapital aus dem Sondervermögen können Betroffene bis zum 35. Lebensjahr abrufen. Das Guthaben geht dann samt Erträgen oder Verlusten in einen individuellen Altersvorsorgevertrag über. Nicht abgerufene Gelder fließen in den Bundeshaushalt zurück. Laut Finanzausschuss müssen die Betroffenen spätestens drei Monate vorher informiert werden, sofern sie identifizierbar sind.
Strenge Regeln für die Verwendung
Die Förderung ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Das Kapital darf nicht beliehen, veräußert oder gepfändet werden. Eine Auszahlung als Rente ist grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Wie beim „Wohn-Riester“ kann das geförderte Vermögen nach der Volljährigkeit auch in selbst genutztes Wohneigentum fließen.
Stirbt ein Kind vor dem 18. Geburtstag, können die Förderung und ihre Erträge vererbt werden. Der Staat verlangt keine Rückzahlung. Diese Regel nahm der Finanzausschuss auf.
Steuern und Kosten
In der Ansparphase sind die staatlichen Beiträge und ihre Erträge steuerfrei. Erst die Auszahlungen im Alter unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Der Bund plant laut „Welt“ für 2027 Förderausgaben von 198 Millionen Euro. Bis 2030 steigen sie auf voraussichtlich 411 Millionen Euro, weil jedes Jahr ein Jahrgang hinzukommt. Dazu kommen Verwaltungskosten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags kalkuliert für die Jahre 2027 bis 2030 insgesamt mit rund 1,2 Milliarden Euro.
Für Anleger könnte es ab 2027 teuer werden. Das müssen Betroffene jetzt über die geplante neue Steuer wissen.
