Merz-Kabinett greift durch – geplant ist ein grundlegendes Verbot für Teenager

Bisher durften 14- und 15-Jährige ganz legal mal ein Glas Wein oder Bier trinken, sofern ihre Eltern daneben saßen. Damit soll in Deutschland bald Schluss sein, denn die Merz-Regierung plant ein striktes Verbot für das sogenannte begleitete Trinken.

Um Jugendliche besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, hat das Bundeskabinett nun einen entsprechenden Vorschlag gebilligt. Familienministerin Karin Prien (CDU) brachte den Entwurf auf den Weg, über den als Nächstes der Bundestag beraten muss.

📌 Fakten zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) Nach § 9 JuSchG dürfen 14- und 15-Jährige grundsätzlich keinen Alkohol in der Öffentlichkeit kaufen oder konsumieren. Die Ausnahme war bisher, dass Jugendliche ab 14 Jahren Bier, Wein und Sekt in Begleitung eines Elternteils trinken durften („begleitetes Trinken„). Spirituosen (Schnaps, Likör) sowie spirituosenhaltige Mischgetränke (z. B. bestimmte Alkopops) sind für unter 18-Jährige ausnahmslos verboten – auch in Begleitung der Eltern. Gaststätten, Kioske oder Supermärkte dürfen 14- und 15-Jährigen ohne Begleitperson weder Bier noch Wein verkaufen oder ausschenken, das ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Diese gesetzlichen Regelungen gelten nur im öffentlichen Raum (z. B. Gastronomie, Verkauf). Im privaten häuslichen Umfeld gibt es keine explizite gesetzliche Altersgrenze, hier liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.

Gesetzentwurf streicht bisherige Ausnahmeregelung

Im Rahmen der Reform der Kinder- und Jugendhilfe sieht der Kabinettsentwurf eine klare Änderung vor. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person erlaubt, wird gestrichen.“

Laut dem Entwurf schwäche die bisherige Erlaubnis „den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und steht damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention“.

Strenge Altersgrenzen für Bier und Schnaps

Grundsätzlich gilt für den Verkauf und den öffentlichen Konsum von Bier, Sekt, Wein und entsprechenden Mischgetränken bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren. Lediglich Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes erlaubte bislang eine Ausnahme, wenn eine personensorgeberechtigte Person die Jugendlichen begleitete.

Für härtere alkoholische Getränke wie Schnaps ändert sich durch das Vorhaben der Regierung nichts. Diese dürfen auch in Zukunft ausschließlich an Erwachsene verkauft und von ihnen getrunken werden.

Schon im vergangenen Jahr sprachen sich die Gesundheitsminister wegen der drohenden Suchtgefahren für ein solches Verbot aus. Daraufhin startete der Bundesrat eine entsprechende Initiative. Zusätzliche Rückendeckung erhält das Vorhaben von Hendrik Streeck. Der Drogenbeauftragte befürwortet die geplante Gesetzesänderung ebenfalls. In anderen Ländern gelten bereits strengere Alkoholvorschriften.