Er hat es schon wieder getan. US-Präsident Trump hat sich mit verschiedenen Nachrichtensendern angelegt. Bei einer Reporterin geht er sogar noch weiter.
Trotz eines bestehenden Gerichtsurteils hat der US-Präsident am Donnerstagmorgen (24. September) den Nachrichtensendern CNN, MS Now und „Politico“ erneut den Zutritt zum Weißen Haus verwehrt. Wie die „Bild“ berichtete, soll dabei sogar der Presseausweis einer Reporterin des zum Axel-Springer-Verlag gehörenden Mediums „Politico“ vom Secret Service beschlagnahmt worden sein. Das ereignete sich im Weißen Haus.
📌 Zutritt ins Weiße Haus für Medien Journalisten haben kein uneingeschränktes verfassungsmäßiges Recht auf Zutritt zum Weißen Haus, da der Zugang laut US-Gerichten grundsätzlich als „Privileg“ und nicht als garantiertes Recht gilt. Bereiche wie das Oval Office oder die Air Force One gelten laut einem Urteil des DC Circuit Court vom Juni 2025 als „nonpublic forums“, in denen der Präsident weitgehend Ermessen über die Zulassung von Presse hat. Sobald die Regierung jedoch bestimmten Medien Zugang gewährt, darf sie laut einer gerichtlichen Zwischenentscheidung andere Medien nicht allein aufgrund ihrer redaktionellen Haltung ausschließen, da dies eine verfassungswidrige Diskriminierung darstellen würde. Die Zulassung zum Pressepool wurde traditionell von der unabhängigen White House Correspondents‘ Association organisiert, während diese Entscheidungsgewalt seit Februar 2025 direkt beim Kommunikationsteam des Weißen Hauses liegt.
Trump ignoriert Gerichtsurteil
Am Freitag (18. September) hatte Donald Trump den drei Medienhäusern den Zugang zum Weißen Haus untersagt. Daraufhin hatte diese gegen das Verbot geklagt und dem US-Präsidenten vorgeworfen, sie wegen kritischer Berichterstattung ausschließen zu wollen. Nur sechs Tage später (24. September) reagierte ein Bundesrichter auf die Anklage und erließ wegen verfassungswidrigem Handelns eine entsprechende einstweilige Verfügung, wie der „Deutschlandfunk“ berichtete. Dieses Gerichtsurteil schien den US-Präsidenten jedoch wenig zu interessieren.
Wie die „Bild“ berichtete, habe ein Beamter des Weißen Hauses der „Politico“-Reporterin erklärt, sie verfüge nicht über die erforderliche Zutrittsberechtigung, könne aber eventuell mit einem temporären Tagesausweis Einlass erhalten. Eigentlich werden solche Ausweise nur an Personen vergeben, die keinen „Hard Pass“ haben. Dieser ist eine Art Dauerausweis für den ständigen Zugang zum Pressebereich des Weißen Hauses. Eine Stellungnahme des Weißen Hauses zum Vorfall gab es bisher noch nicht dazu.
Donald Trump legt sich regelmäßig mit Medienhäusern an, deren kritischer Berichterstattung er als falsch deklariert. Das zeigte auch dieses Beispiel.
