Pflegereform: Bundestagsabgeordnete Schötz warnt vor Mehrbelastung für Angehörige

Die von der Bundesregierung geplante Pflegereform sorgt für großen Unmut. Die Linken-Abgeordnete Evelyn Schötz warnt im Interview vor finanziellen Folgen für Familien – und einer besonderen Versorgungslücke bei Pflegegrad 1.

📌 Zur Person Zur Person: Evelyn Schötz (Die Linke), geboren 1961 in Lauf an der Pegnitz, ist Bundestagsabgeordnete und staatlich anerkannte Altenpflegerin. Sie arbeitete jahrzehntelang in der Pflege, zuletzt bis 2025 in der Frankenalb-Klinik der Bezirkskliniken Mittelfranken, unter anderem in der Gerontopsychiatrie. Seit 2020 gehört sie dem Kreistag Nürnberger Land an; sie ist verheiratet und hat ein Kind. Evelyn Schötz gehört dem Bundestag seit 2025 an.

Frau Schötz, wie wollen Sie verhindern, dass Pflege zur Armutsfalle wird?

Wir wollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen finanziell entlasten und bei der Versorgung unterstützen. Daher fordern wir eine Pflegevollversicherung. Sie soll die pflegebedingten Kosten in Heimen vollständig übernehmen. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil würde damit für die Bewohnerinnen und Bewohner entfallen. Zudem sollen die Länder endlich ihren Pflichten nachkommen und die Investitionskosten übernehmen.

Was soll sich für Menschen ändern, die zu Hause gepflegt werden?

Der Leistungsanspruch bei ambulanter Versorgung soll zunächst pauschal erhöht werden, um bisher selbst bezahlte Pflegekosten schnell abzufedern. Anschließend soll eine Studie die tatsächliche Finanzierungslücke möglichst genau ermitteln und die Grundlage für weitere Anpassungen liefern. Zusätzlich wollen wir monatlich 100 Euro je ambulant versorgter pflegebedürftiger Person für eine Fachperson bereitstellen, die bei der Organisation der Pflege berät und die Versorgung koordiniert.

Wie wollen Sie das bezahlen?

Wir müssen die Finanzierung solidarisch neu ordnen. Privat Pflegeversicherte sollen in die soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze sollen zunächst auf 15.000 Euro monatlich steigen und perspektivisch entfallen. Auch Miet-, Pacht- und Kapitaleinkünfte sollen bei Pflichtversicherten beitragspflichtig werden. Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag bleiben ausgenommen. Das Gutachten der Bremer Wissenschaftler Heinz Rothgang und Dominik Domhoff stützt diesen Ansatz: In den untersuchten Varianten können die Mehrausgaben für die Übernahme der pflegebedingten Heimkosten und zusätzliche ambulante Leistungen durch eine Bürgerversicherung weitgehend ausgeglichen werden. Das ist eine Modellrechnung unter bestimmten Annahmen, keine Garantie für dauerhaft unveränderte Beiträge. Sie zeigt aber, dass deutlich bessere Leistungen durch eine solidarischere Finanzierung möglich sind, ohne den Beitragssatz zu erhöhen.

Welche der geplanten Änderungen sehen Sie für pflegende Angehörige besonders kritisch?

Die geplante Abschaffung der Verhinderungspflege als eigenständige Leistung. Nach dem Kabinettsbeschluss soll die Ersatzpflege künftig aus unterschiedlichen Budgets finanziert werden: Übernimmt bei einem geplanten Ausfall der Pflegeperson ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, wird das Sachleistungsbudget genutzt. Springt eine Privatperson ein, etwa ein Familienmitglied oder eine Nachbarin, greift das Entlastungsbudget. Bei einer vorübergehenden stationären Kurzzeitpflege oder einem ungeplanten Ausfall soll das Überbrückungsbudget die Versorgung sicherstellen. Damit entfällt ein eigenständiger Leistungsanspruch, der ausdrücklich der Entlastung pflegender Angehöriger dient. Die Mittel gehen in Budgets auf, aus denen auch andere Pflegeleistungen finanziert werden. Je nachdem, welche Leistungen bereits genutzt wurden, wird dadurch weniger Geld für die notwendige Vertretung und Entlastung zur Verfügung stehen.

Auch der eigenständige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch soll entfallen. Was bedeutet das für die Familien?

Diese Entscheidung der Bundesregierung lehnen wir ab. Sie begründet die Zusammenlegung von Leistungen mit Bürokratieabbau. Faktisch entfällt damit aber ein eigenständiger Leistungsanspruch auf notwendige Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Bisher übernimmt die Pflegeversicherung dafür bis zu 42 Euro monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld. Künftig sollen diese Kosten aus dem neuen Entlastungsbudget bezahlt werden. Das bedeutet: Das gleiche Geld muss für mehr Leistungen reichen. Wer beispielsweise 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel benötigt, hat entsprechend 40 Euro weniger für die übrige Pflege zur Verfügung. Besonders Menschen mit hohem Pflege- und Hygienebedarf sowie ihre Angehörigen können dadurch finanziell stärker belastet werden.

Was bedeutet die Änderung für Menschen mit Pflegegrad 1?

Wir setzen uns dafür ein, den eigenständigen Anspruch auch für sie zu erhalten. Der Entwurf streicht die gesonderte Leistung und verweist für die Beschaffung auf das Entlastungsbudget. Dieses steht jedoch erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Damit fehlt Menschen mit Pflegegrad 1 dieser vorgesehene Finanzierungsweg. Ein geringerer Pflegegrad bedeutet nicht, dass notwendige Hygiene verzichtbar wäre. Unser Maßstab ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf. Wer Schutzprodukte für die häusliche Pflege benötigt, muss sie unabhängig vom eigenen Geldbeutel erhalten können. Beratung allein ersetzt weder Handschuhe noch Desinfektionsmittel.

Sind die Folgen der geplanten Änderungen wissenschaftlich untersucht worden?

Mir liegt keine belastbare wissenschaftliche Folgenabschätzung vor. Auch der Kabinettsentwurf weist keine entsprechende Untersuchung aus. Große Pflegeverbände wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe kritisieren dies daher zu Recht scharf und fordern eine fundierte pflegewissenschaftliche Bewertung.

Die Bundesregierung verspricht weniger Bürokratie. Könnten Angehörige dadurch zumindest Zeit sparen?

Weniger Formulare bedeuten noch lange nicht weniger Arbeit. Der Entwurf berechnet eine Zeitersparnis durch wegfallende Anträge. Ob Angehörige anschließend mehr Zeit für die Abrechnung aufbringen müssen, wird damit nicht beantwortet. Wenn es Leistungen nicht mehr gibt, wie die Verhinderungspflege, dann entfallen natürlich auch die Aufwände für die Beantragung. Leistungen streichen ist aber eine seltsame Methode des Bürokratieabbaus. Mit dem Argument könnte man sämtliche Leistungen abschaffen. Unbürokratische Leistungen wie ein Nächstenpflegebudget wären eine naheliegendere Lösung. Angehörige müssen bei der Versorgung unterstützt werden. Ihnen zusätzliche Einkaufs- und Organisationsaufgaben zu übertragen, entlastet vielleicht die Verwaltung – aber nicht die Familien.

Könnten durch die Reform auch Arbeitsplätze und Versorgungsangebote gefährdet werden?

Eine Einschätzung der Bundesregierung zu möglichen Arbeitsplatzverlusten ist mir nicht bekannt. Mich erreichen aber zahlreiche besorgte Bürgeranfragen. Bei der Finanzierung der Löhne enthält der Kabinettsentwurf eine wesentliche Änderung gegenüber dem Referentenentwurf: Die Tariftreue als Zulassungsvoraussetzung bleibt grundsätzlich bestehen. Tarifliche und kirchliche Personalkosten bleiben gesetzlich refinanzierungsfähig. Das gilt grundsätzlich auch für nicht tarifgebundene Einrichtungen, die nach einem entsprechenden Tarifwerk bezahlen. Die zunächst geplante pauschale Aussetzung wurde damit aufgegeben.

Wo sehen Sie weiterhin ein Problem?

Bei der vorgesehenen Begrenzung für Einrichtungen, die sich am regional üblichen Entlohnungsniveau orientieren. Bei ihnen sollen Steigerungen der betreffenden Personalkosten von 2027 bis 2030 an die Veränderungsrate nach Paragraf 71 Absatz 3 des Sozialgesetzbuchs V gebunden werden. Für 2027 bedeutet das zum Beispiel eine Begrenzung auf 3,42 Prozent – einen Prozentpunkt weniger als die allgemeine Einkommensentwicklung. Steigen die notwendigen Personalkosten stärker, droht eine Finanzierungslücke. Vergütungsbegrenzungen dürfen nicht dazu führen, dass Einrichtungen Personal abbauen, Stellen unbesetzt lassen oder Beratungs- und Versorgungsangebote einschränken.

Hinweis: Wie viel Verantwortung Familien in der Pflege übernehmen, beschreibt HÖRZU. Unter dem Titel „Der große Pflege-Report“ widmet das Magazin dem Thema vier Seiten. Im Mittelpunkt steht auch Caren Miosga, die für ihre ARD-Dokumentation „Und wer fragt nach mir?“ drei Familien begleitet hat. Rund zehn Millionen Menschen kümmern sich dem HÖRZU-Report zufolge in Deutschland um Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf auf. Zur körperlichen und emotionalen Belastung kommen Anträge, Zuständigkeitsfragen und die Suche nach Unterstützung. Den vollständigen Pflege-Report mit Familienporträts und dem Interview mit Caren Miosga lesen Sie in HÖRZU, Ausgabe 42/2026. Caren Miosgas Dokumentation „Und wer fragt nach mir?“ über pflegende Angehörige zeigt Das Erste am Montag, 26. Oktober 2026, um 20.15 Uhr.