Wer ein Auto hat, sollte sich dieses Datum merken: Der 30. November ist bei den meisten Verträgen die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung. Ein Wechsel lohnt sich oft, denn Autofahrer können damit viel Geld sparen.
Doch nicht nur diese Frist sollten Versicherte kennen. Wichtige Ausnahmen, die Suche nach dem besten Tarif und wie auch Bestandskunden sparen, haben wir mit der Verbraucherzentrale NRW besprochen.
📌 Was du über Kfz-Versicherungen wissen solltest 2027 steigen die Beiträge wohl erneut, aber langsamer als im Vorjahr – betroffen ist etwa die Hälfte der 8,4 Millionen privat Versicherten. Millionen Autofahrer bekommen 2027 eine neue Typklasse. Laut GDV werden rund 7,4 Millionen höher eingestuft, 5,1 Millionen niedriger. Eine bessere Schadenfreiheitsklasse kann eine Erhöhung verdecken – der Beitrag kann trotz teurerem Tarif gleich bleiben oder sinken. Werkstattbindung senkt den Beitrag, schränkt aber im Schadensfall die freie Werkstattwahl ein. Ersatzteile sind laut GDV-Auswertung deutlich teurer geworden – ein Grund für steigende Beiträge.
Mit dem Wechsel hundert Euro oder mehr Sparen
Der Wechsel lohnt sich oft. Haushalte können bei einem neuen Vertrag hundert Euro oder mehr sparen. Der Grund: Viele Versicherer werben vor allem um Neukunden und locken sie mit günstigeren Konditionen. Besonders nach vielen Jahren beim gleichen Anbieter lohnt sich der Wechsel.
Auch Bestandskunden können sparen. Viele Unternehmen bieten auf Nachfrage Rabatte an, um Kunden zu halten. Dafür reicht ein Anruf oder eine E-Mail an den Versicherer. Dass das auch klappt, melden Kunden der Verbraucherzentrale NRW regelmäßig.
Beim Vergleichen ist Vorsicht geboten
Um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, vergleichen viele Autofahrer Tarife auf Vergleichsportalen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Das Problem: Nicht alle Versicherer sind dort gemeldet. „Die Vergleichsportale sind nur so gut wie die Fragen die Sie stellen“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, im Gespräch mit unserer Redaktion. Ratsam ist es deshalb, auch die Preise auf den Seiten einzelner Versicherer abzurufen.
Einen ausführlichen Überblick bekommen Verbraucher auf der Seite der Stiftung Warentest. Die Gebühr, die Verbraucher für die Nutzung zahlen, ist laut Weidenbach gut investiert. Denn „ein mit Lücken behafteter Vergleich kann nur teurer werden als ein Vergleich, der lückenlos ist.“ Dafür sollten Führerschein, Fahrzeugschein, die letzte Beitragsrechnung des bisherigen Versicherers und der aktuelle Kilometerstand bereitliegen.
Nur auf den Preis zu schauen, reicht aber nicht. „Auch die konkreten Konditionen sind wichtig“, sagt die Expertin. Die grobe Fahrlässigkeit sollte im Kaskoschutz auf jeden Fall mitversichert sein. Auch ist es wichtig die Details zu lesen. Bei Wildunfällen fallen bei einigen Versicherern nur bestimmte Tiere unter den Schutz. Bei der Haftpflicht sollte die Versicherungssumme bei 50 Millionen, besser bei 100 Millionen Euro liegen.
Kündigung muss bis zum 30. November eingehen
Wer wechseln will, sollte sich die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vom bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen lassen. Das gilt besonders, wenn es kürzlich einen oder mehrere Schäden gab.
Danach muss der alte Vertrag gekündigt werden. Sonst verlängert er sich zum 1. Januar automatisch um ein weiteres Jahr. Dafür muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Doch nicht immer ist das der Stichtag.
Diese Ausnahmen gelten
Bei wenigen Versicherern läuft das Versicherungsjahr nicht von Januar bis Dezember. Dann gilt ein anderer Kündigungstag. Auch bei einer Beitragserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung. Kommt das Schreiben erst Anfang Dezember, lässt sich also auch nach dem 30. November noch kündigen.
Achtung: Eine Kündigung zum Jahresende lohnt sich für Personen, die ihr Auto erst Mitte des Jahres zugelassen haben oft nicht. Lasse ich mein Auto Mitte des Jahres zu, rechnen Versicherer einen Kurzzeittarif ab „der ist teurer als der normale Tarif“, so Weidenbach. In so einem Fall ist es schlauer die Versicherung weiter laufen zu lassen, so dass nach einer Laufzeit von einem Jahr gekündigt werden kann.
Wer sein Auto abmeldet, muss nichts tun. Der Vertrag endet mit dem Tag der Abmeldung, und die Zulassungsstelle informiert den Versicherer.
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