Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat Ritter Sport einen juristischen Erfolg erzielt. Die Richter gaben der Klage gegen die Mannheimer Firma Wacker vollständig statt. Im Zentrum des Konflikts stand der Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“, dessen Design laut Gericht eine Markenverletzung darstellt.
Ab sofort darf das Familienunternehmen seinen Snack nicht mehr in der quadratischen Hülle verkaufen. Bei einem Verstoß droht den Geschäftsführern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ein halbes Jahr Haft. Zudem müssen sie ihre bisherigen Gewinne mit dem Produkt offenlegen.
📌Das ist Ritter Sport Gründung: Ritter Sport wurde 1912 von Alfred Eugen Ritter und seiner Frau Clara in Bad Cannstatt (Stuttgart) gegründet. Seit 1930 sitzt das Unternehmen in Waldenbuch bei Stuttgart. Quadratische Form: Die quadratische Tafel gibt es seit 1932. Clara Ritter hatte die Idee, eine Schokolade zu machen, die in jede Sakkotasche passt und beim Einpacken nicht bricht. Slogan: „Quadratisch. Praktisch. Gut.“ ist seit 1970 der bekannte Werbespruch der Marke. Familienunternehmen: Ritter Sport gehört bis heute der Familie Ritter und wird in dritter Generation geführt. Das Unternehmen ist unabhängig und nicht börsennotiert. Kakao aus Nicaragua: Seit 1990 unterstützt Ritter Sport den Kakaoanbau in Nicaragua. Seit 2018 stammt der gesamte Kakao für die Standardsorten aus nachhaltigem, zertifiziertem Anbau. Die Sorte „Vollmilch“ ist eine der meistverkauften Sorten, daneben gibt es jedes Jahr neue Sorten.
Ursprung des Streits um die markante Form
Im November 2024 brachte das Mannheimer Unternehmen seinen Haferriegel auf den Markt. Inspiriert von den Quadraten der Innenstadt wählten die Macher eine viereckige Form. Bereits im Januar 2025 flatterte die erste Abmahnung ins Haus. Der Kläger pochte auf seine seit 1996 geschützte Blanko-Verpackung.
Vor Gericht prallten die Ansichten hart aufeinander. Matteo Wacker betonte die Unterschiede der Produkte. „Zum einen sind unsere ‚Monnemer Quadrate Bio‘ überhaupt keine Schokolade“, erklärte der Geschäftsführer.
Expertenmeinung und Warnung der Verbraucherschützer
Der Markenrechtsexperte Philip Kohl stützte die Sichtweise des Gerichts. Für etablierte Marken sieht der Jurist jedoch keine Gefahr. „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wirkt nur zwischen Ritter Sport und Wacker“, stellte Kohl klar.
Rückendeckung erhielt das Familienunternehmen von der Bundesverbraucherhilfe. „Wird der Schutz einer Verpackungsform weit in andere Warengruppen ausgedehnt, wissen Hersteller nicht mehr sicher, welche Form sie verwenden dürfen“, teilte die Organisation mit.
So reagiert das unterlegene Familienunternehmen
Trotz der Niederlage planen die Geschäftsführer den Gang vor den Bundesgerichtshof über eine Nichtzulassungsbeschwerde. „Hier geht es nicht mal um Kämpfen, sondern hier geht es einfach um Gerechtigkeit“, betonte Melanie Wacker.
Im Onlineshop können Kunden die quadratischen Haferriegel bereits nicht mehr erwerben. Stattdessen bietet das Unternehmen nun eine längliche Alternative an. Dieser neue Snack trägt den passenden Namen „Monnemer Klageriegel“.
Bei Rewe gibt es derzeit eine Limited Edition von Ritter Sport. Die zwei Sorten mit Haribo-Fruchtgummis schmecken nicht jedem.
