Glühwein im Oktober, Lichterketten im November: Jedes Jahr streiten Kirchen, Städte und Veranstalter darüber, wann der Weihnachtsmarkt beginnen darf. Im Mittelpunkt steht der Totensonntag. In NRW verbietet das Feiertagsgesetz an diesem stillen Feiertag Märkte bis 18 Uhr. Eröffnen dürfen die Buden also schon vorher, nur nicht den ganzen Tag.
Viele Veranstalter lösen das Problem pragmatisch. Manche Märkte starten schon Mitte November und pausieren am Totensonntag. Andere warten gleich bis zum Montag danach. Wir erklären, was das Gesetz vorschreibt und warum die Debatte nie endet.
📌 5 Fakten über Weihnachtsmärkte Der Dresdner Striezelmarkt gilt als einer der ältesten Weihnachtsmärkte Deutschlands. Er wird erstmals 1434 urkundlich erwähnt. Namensgeber ist der Christstollen, der früher „Striezel“ hieß. Der Straßburger Weihnachtsmarkt reicht bis ins Jahr 1570 zurück. Er heißt „Christkindelsmärik“ und gehört zu den ältesten in Europa. Straßburg nennt sich deshalb gern „Hauptstadt der Weihnacht“. Beim Nürnberger Christkindlesmarkt eröffnet traditionell das Christkind. Es spricht dazu einen Prolog von der Empore der Frauenkirche. Ein Mädchen oder ein junger Mann übernimmt die Rolle jeweils für zwei Jahre. Die Frühformen der Märkte hatten wenig mit Weihnachten zu tun. Im Mittelalter waren es oft Wintermärkte, auf denen sich Städter mit Fleisch, Vorräten und Kleidung für die kalte Jahreszeit eindeckten. Der Bezug zum Weihnachtsfest kam erst später dazu. Deutschland hat mehrere Tausend Weihnachtsmärkte. Branchenschätzungen sprechen von rund 3.000, je nachdem, ob man kleine Dorf- und Vereinsmärkte mitzählt. Die Zahl schwankt daher je nach Quelle.
Märkte ruhen bis 18 Uhr
Grundlage ist das Gesetz über die Sonn- und Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Es unterscheidet Feiertage von Gedenk- und Trauertagen. Zu den Gedenktagen zählen der Volkstrauertag und der Totensonntag, der letzte Sonntag vor dem ersten Advent. An beiden Tagen gelten verschärfte Regeln.
Am Totensonntag sind von 5 bis 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen und Volksfeste untersagt, wie die IHK zu Dortmund in ihrem Merkblatt zum Paragrafen 6 zusammenfasst. Dasselbe gilt für Allerheiligen. Auch Unterhaltungsveranstaltungen sind tabu, Ausnahmen gibt es nur für Angebote religiöser oder ernster Art. Ab 18 Uhr endet das Verbot.
Köln zeigt, wie Städte reagieren
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt Köln. Laut Kölner Stadt-Anzeiger bleiben die meisten Märkte, die schon Mitte November öffnen, am Totensonntag geschlossen. Das betrifft etwa die Märkte am Dom, am Neumarkt, am Rudolfplatz und am Chlodwigplatz. Die Weihnachtsmärkte im Stadtgarten und im Mediapark öffnen dagegen um 18 Uhr.
Befreiungen von den Verboten sind nur in engen Grenzen möglich. Bei einem dringenden Bedürfnis kann die Bezirksregierung Ausnahmen zulassen, sofern der Feiertagsschutz nicht erheblich leidet. Im Alltag nutzen Veranstalter deshalb vor allem das Zeitfenster ab 18 Uhr. So bleibt der Tag über weite Strecken ruhig, und die Buden kommen trotzdem zu einem Abendgeschäft.
Die Kirchen sehen den Advent in Gefahr
Für die Kirchen hat der Totensonntag besonderes Gewicht. In der evangelischen Kirche ist er ein Gedenktag für die Verstorbenen und markiert das Ende des Kirchenjahrs. Danach beginnt die Adventszeit. Wer den Markt früher öffnet, verschiebt aus Sicht der Kirchen diese Grenze.
Besonders deutlich wurde die Kritik in einem Jahr mit sehr kurzer Adventszeit. Der Pressesprecher der Evangelischen Kirche von Westfalen, Andreas Duderstedt, sagte dem Evangelischen Pressedienst: „Wenn die Adventszeit immer mehr ausgeweitet wird, verliert sie ihren besonderen Charakter und wird alltäglich“ Darüber berichtete domradio.de. Die Evangelische Kirche im Rheinland nannte den frühen Start ein Ärgernis und sah kommerzielle Interessen im Vordergrund.
Die Besucher sehen es entspannter
Auch die Evangelische Kirche in Deutschland meldete sich zu Wort. Frühe Märkte kämen laut t-online „dem Bedürfnis nach Besinnung und Ruhe am Totensonntag in die Quere“. Die Katholische Kirche erinnert daran, dass der November von der Auseinandersetzung mit der Endlichkeit des Lebens geprägt sei. Mit dem Vorziehen der Weihnachtszeit werde dieses ernste Thema überspielt.
Viele Besucher sehen es lockerer. In der YouGov-Umfrage von 2017 wollten fast drei Viertel der Befragten mindestens einen Weihnachtsmarkt besuchen. 73 Prozent konnten sich eine Adventszeit ohne Weihnachtsmärkte nicht vorstellen. Zugleich hielten mehr als 80 Prozent die Märkte für überteuert und überfüllt. Das Stimmungsbild ist also gemischt.
Der Abendstart ist der Kompromiss
Juristisch ist die Lage eindeutig. Märkte dürfen am Totensonntag in ganz NRW erst ab 18 Uhr öffnen. Ob eine Stadt diesen Spielraum nutzt, entscheidet sie selbst. Die großen Kölner Märkte zeigen, dass auch ein kompletter Verzicht möglich ist.
Rechtlich ist alles geregelt, offen bleibt die Frage der Haltung. Die Kirchen wünschen sich Stille, Veranstalter und viele Besucher wollen früh Weihnachtsstimmung. Der Abendstart um 18 Uhr verbindet beides ein Stück weit. Die Diskussion dürfte trotzdem jedes Jahr wiederkehren.
Nicht fehlen darf natürlich der Glühwein. Der ist in Deutschland beliebt, aber wie steht es um die Tassen? Der Kleinanzeigen-Check zeigt ein zwiespältiges Bild.
