Kaum liegt der Koffer wieder im Keller, flattert er ins Haus: der Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland. Ob Blitzer an der Costa Brava oder Falschparken an der Adria – wer im Ausland Auto fährt, erlebt manchmal ein böses Erwachen. „Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden“, warnt ARAG Experte Jan Kemperdiek.
Denn Verkehrsverstöße machen an der Grenze nicht halt. Ab 70 Euro können Geldstrafen aus EU-Ländern in Deutschland über das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden, bei Bußgeldern aus Österreich reicht laut ADAC sogar schon ein Betrag ab 25 Euro. Wer nicht zahlt, riskiert laut Kemperdiek „je nach Land weitere Maßnahmen, beispielsweise zusätzliche Gebühren oder Probleme bei einer erneuten Einreise“.
📌 Bußgeld im Urlaub Punkte bleiben „im Land“: Punkte und Fahrverbote können bislang nur in dem Land verhängt werden, in dem der Verstoß begangen wurde. Ein Bußgeld aus Italien führt also (noch) nicht automatisch zu einem Eintrag im Flensburger Fahreignungsregister. Die EU arbeitet allerdings daran, dass Fahrverbote künftig EU-weit vollstreckt werden können. Schweiz zieht nach: Seit dem 1. Mai 2024 können auch offene Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden – zuvor war das nur bei EU-Staaten möglich. Einkommensabhängige Strafen im Norden: In Skandinavien richten sich Bußgelder bei Alkohol am Steuer teils nach dem Einkommen des Fahrers – in Dänemark, Finnland und Schweden können so je nach Verdienst besonders hohe Summen zusammenkommen, unabhängig vom eigentlichen Promillewert.
Bei Einspruch schnell handeln
Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, kann sich wehren, muss dabei aber die Uhr im Blick behalten: „Italien-Urlauber haben komfortable 60 Tage Zeit, sich gegen das Bußgeld zu wehren, während es in Spanien nur 20 Tage sind“, so Kemperdiek. Wer in Spanien schnell zahlt, wird laut ADAC sogar belohnt: 50 Prozent Rabatt bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen, in Italien immerhin 30 Prozent bei Zahlung binnen fünf Tagen. Da das Verfahren häufig in der jeweiligen Landessprache läuft, empfiehlt der Experte im Zweifel fachliche Unterstützung oder einen Verkehrs-Rechtsschutz mit Auslandsdeckung.
Auch Mietwagenfahrer kommen nicht ungeschoren davon. „Der Bußgeldbescheid geht zunächst an den Vermieter des Fahrzeugs. Dieser nennt den Fahrer den Behörden und teilt dessen Anschrift mit“, erklärt Kemperdiek. Dafür berechnen Vermieter häufig eine Bearbeitungsgebühr, die der Temposünder ebenfalls zu tragen hat – gehaftet wird ohnehin immer persönlich.
Unfall im Ausland: Ruhe bewahren, Beweise sichern
Kracht es tatsächlich, zählt vor allem eines: kein vorschnelles Schuldeingeständnis. „Auf private Absprachen oder ein vorschnelles Schuldanerkenntnis sollte man sich nicht einlassen“, betont der ARAG Experte. Bei Personen- oder größeren Sachschäden gehört die Polizei gerufen, dazu kommen Fotos, Personalien aller Beteiligten und ein möglichst vollständig ausgefüllter Europäischer Unfallbericht. „Unterschreiben sollte man nur, was man tatsächlich nachvollziehen kann“, so Kemperdiek. Die eigene Kfz-Haftpflicht sollte trotzdem unabhängig von der Schuldfrage zeitnah informiert werden.
Zurück in Deutschland hilft der Zentralruf der Autoversicherer (0800/250 260 0, aus dem Ausland +49 40 300 330 300) weiter, um die Versicherung des Unfallgegners zu kontaktieren. Unfallbericht, Unfallbestätigung und im Idealfall die grüne Versicherungskarte des Unfallgegners sollten dafür griffbereit liegen.
Urlauber zahlen bis zu 1.500 Euro Strafe
Am häufigsten erwischt es Urlauber bei „Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken“, so Kemperdiek. In den Niederlanden werden für Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung 440 Euro fällig, in Norwegen sogar bis zu 875 Euro. Wer in Frankreich einen unerlaubten Radarwarner nutzt, zahlt laut Kemperdiek „bis zu 1.500 Euro Strafe“.
Bei Alkohol gilt in Ungarn und Tschechien die Null-Promille-Grenze. Auch Norwegen zeigt sich mit 0,2 Promille streng: Ein Verstoß kostet laut „bussgeld-info.de“ mindestens umgerechnet 550 Euro, bei höheren Werten sogar bis zu eineinhalb Monatsgehälter. „Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt über die wichtigsten Verkehrsregeln des Urlaubslandes informieren“, rät Kemperdiek. Verlässliche Auskünfte gibt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes oder beim ADAC-Bußgeldrechner Ausland. Dann bleibt als Mitbringsel wirklich nur die Sonnenbräune und nicht der Brief vom Amt.
Sieht aus wie ein Blitzer, ist aber viel gemeiner: Was hinter dem Schild „Section Control“ steckt und warum es im Urlaub richtig teuer werden kann.
